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23. Januar 2023: Von Alfred Obermeier an Paul Richardt Bewertung: +2.00 [2]

Nein, Alpeneinweisung ist keine Pflicht, gleichwohl haben wir eine solche im Ausbildungsprogramm unserer Flugschule in Augsburg. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, wenn die Alpen niedriger als FL 130 durch-/überquert werden. LSZS verlangt zB eine Familiarisation für das Befliegen des Airports. MOU, das sog. Mountain Rating ist nur für sog. Altiports vorgeschrieben. Der Erwerb und die Verlängerung des MOU ist zeitlich sehr aufwändig und muss von Piloten current gehalten werden die Altiports befliegen. Fliegen im Gebirge, bedeutet immer, fliegen in Bodennähe.

Jeder Pilot kann sich selbsr darauf vorbereiten in dem er sicjh vertiefte Kenntnisse über das Wetter bzw die typische Wetterentwicklung in den Gebirgstälern (Makro vs Mikroklima), die Motorleistung (Dichtehöhe / IAS vs TAS / W+B), Human Performance (Sauerstoffmangel) aneignet. Kenntnisse übrigens die bereits bei der PPL-A Theorie Prüfung abgefragt werden. Für das praktische Fliegen muss das Flugzeug beherrscht werden, das meint Landung auf einem vorgegebenen Punkt, auch das kann beispielsweise in EDMJ / Jesenwang trainiert werden ("committed to land"). Inzwischen gibt es umfangreiche und auch sehr gute Literatur zum Thema "Alpeneinweisung".
Es gibt von mir auch ein Youtube Video mit Guido Warnecke "Mountain Flying in a C172".

Rgelmäßig erhalte ich Anfragen von und fliegemit diesen Piloten auf ihrem eigenen Flugzeug durch die Gebirgstäler. Das ist mE auch sinnvoll, denn das Fliegen mit einem Schulflugzeug produziert nicht denselben Lernerfolg wie auf dem eigenen Flugzeug.

23. Januar 2023: Von _D_J_PA D. an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Alfred,
machst du das auch auf (m)einer Seneca?
Bei dem, was ich vorhabe, würde ich zwar Überfliegen immer bevorzugen, aber man kann sicherlich nicht genug Kenntnis haben.

BG
23. Januar 2023: Von Alfred Obermeier an _D_J_PA D.
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