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3. November 2022: Von Joachim P. an René Rühring

AOC ist Personenbeförderung, da gilt es prinzipiell wie von Jirka beschrieben, aber der deutsche Staat verzichtet tlw. auf die Erhebung der USt. bei deutschen Operators, die ins Ausland fliegen. Das alles hat aber m.E. nichts mit Jirkas Vercharterung zu tun. Und das mit der Tankrechnung oben ist wieder ein ganz anderes Thema und hat nichts mit dem Transportmittel zu tun.

Empirisch ermittelt: Ich bin 1000e Meilen mit in D angecharterten durchs Ausland geflogen, da gab es bei keinem Vercharterer ein USt Thema. Der Vercharterer weiß ja idR auch nicht wo das Flugzeug ist und wo es fliegt.


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