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23. August 2022: Von Roland Schmidt an Holgi _______

Ich kann mir nur einen Einzelfall vorstellen, aus welchen Gründen auch immer. Wäre in diesem Zusammenhang zumindest interessant, in welchem Land das Annex 1-LFZ registriert war. Wie Alexander schon schrieb, Experimentals aus allen ECAC-Staaten haben für D eine generelle Einflugerlaubnis. Die hier stationierten N-reg. dürften ebenso eine (jährlich ausgestellte) haben, da nur Formalakt. Also welche blieben noch übrig? Im Ausland stationierte N-reg Experimentals, deren Halter es versäumt haben, eine Einflugerlaubnis zu beantragen?

Naja, aus der Praxis kann ich ebenfalls nur sagen, dass es mit ECAC-Registrierung in >11 Jahren nie irgendjemanden interessiert hat. Warum auch?


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