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24. Juni 2022: Von Horst Metzig an Thomas R.

Der Präsident sagte wörtlich, Entscheidungen können nur die Ärzte treffen, und auch nur diese, welche wissen, welche medizinische Anforderungen zum Führen eines Luftfahrzeug notwendig sind.

Die Entscheidungen einer Genehmigungebehörde ist genau festgelegt in EU 1178/2011.

Daraus ist auch abzuleiten, welches Anforderungsprofil die Entscheidungsträger haben müssen.

Beispielsweise muss die Genehmigungebehörde fachlich in der Lage sein, den Fliegerarzt zu unterstützen bei Anfragen in unklaren Fällen zur Fliegertauglichkeit. Stichwort Andreas Lubitz und Rainer Stammberger www.lufthansakapitain.de/

So können sich die Fliegerärzte aus der eigenen Entscheidungsverantwortung herausziehen.

Wenn die Genehmigungsbehörde aber auswärtige Gutachter bestellen muss, dann entsteht eine deutliche zeitliche Spanne, wo der Bewerber warten muss. Hier einer Behörde die Alleinschuld/Schuld zu geben, ist unfair. Diese externen Gutachter stehen anderweitig der Luftfahrt auch im Berufsleben, und müssen für die Genehmigungsbehörde auch erst ein Termin finden.

Auf dieser Basis können wir hier im Forum weiter bebattieren.

Dem Präsidenten erlaube ich mir, einen Vorschlag zu machen, er soll sich mal die Vorgehensart und Organisation in Tschechien ansehen. Es würde aber auch ausreichen, wenn sich der Präsident bei der Luftwaffe beraten lässt. Die haben im militärischen Bereich eine gute Organisationsstruktur, nur ein Psychiater fehlt denen. ( mein Informationsstand letztes Telefonat mit dem AeMC Fürstenfeldbruck )




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