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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Mai 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Klar, in Luftfahrt-Relationen sind € 60 "noch ok". Aber ich verstehe den Grund der Klage. Tatsächlich war ich vor 10 Jahren selbst einmal wegen dieser Sache bei einem Anwalt.

Nämlich als die DFS angedeutet hat, dass das Veröffentlichen der Platzrunden in Apps (etwa so wie das SD heute macht) eine "Copyright-Verletzung" wäre. Argumentation: Man könne die Form der Platzrunden ja nur aus den DFS-KArten kopieren, und das sei eine Verletzung des Coyprights.

Mein Anwalt hat der Klage damas gute Chancen eingeräumt, ich habe die Sache aber aus Zeitmangel nicht weiter verfolgt. Ich halte es nach wie vor, dass dem Steuerzahler "Verkehrsregeln" für Piloten für teueres Geld verkauft werden. Genau so gut könnte man Geld für Ampeln verlangen (wie schon oben angemerkt).

24. Mai 2022: Von F. S. an Charlie_ 22 Bewertung: +2.00 [2]

Es ist immer wieder das gleich: Anwälte räumen dem "gute Chancen ein" - vor Allem, wenn man ihnen Geld dafür bezahlt. Vor Gericht wurden aber bisher alle solchen Prozesse verloren (bis hinauf zum EuGH).

Nochmal: Auch das BMDV (das ist der richtige Ansprechpartner - die DFS macht zu Recht nur, wozu das BMDV sie beauftragt) stimmt vollkommen zu, dass diese Informationen kostenlos verfügbar sein müssen. Es geht nicht um die Sache, es geht ausschliesslich um die Form!
Das BMDV argumentiert, dass die kostenlose Verfügbarkeit dadurch gewährleistet ist, dass die AIP (wie auch die ICAO-Karte) an hunderten von Landeplätzen für die Piloten zur freien Einsicht ausliegt. Es gibt auch keine Berichte oder gar Urteile dazu, dass das BMDV oder die dfs (als träger der Urheberrechte) gegen Piloten vorgegangen wäre, die sich daraus Kopien gemacht hätten.

Die Kläger stehen auf dem Standpunkt, dass eine solche kostenlose Auslage an Landeplätzen nicht reicht und sie Anspruch darauf hätten, kostenlos eine digitale Version zu bekommen. Das ist schon etwas anderes!
Übertragen auf den Strassenverkehr wäre das die Forderung, dass man kostenlos eine digitale Strassenkarte bekommen muss, die alle Geschwindigkeitsbeschränkungen rechtsverbindlich verzeichnet - was man im Strassenvedrkehr auch nicht bekommt. Aber der Vergleich mit dem Strassenverkehr hinkt in beide Richtungen, weil es in der Luftfahrt halt das Äquvalen von Schildern nicht gibt.

24. Mai 2022: Von Charlie_ 22 an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Digitale Straßenkarten gibt es überall umsonst, auf allen Smartphones, Tablets, Google Earth ... und die Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen ja an der Straße. Ebenfalls ohne ZUsatzkosten.

Klar, wenn die Platzrunden auf die "Landschaft gemalt" würden, dann wäre mir das auch recht.

Alles diese Daten existieren ja digital, man könnte sie Piloten also auch zum Download - und in brauchbarar Form - zur Verfügung stellen.

Das PCmet-Abo des DWD, der aus Steuergeldern finanziert wird, ist ein weiteres gutes Beispiel. Für viele Bereiche gibt es das Wetter "umsonst" (In Anführung weil man ja Steuern bezahlt) ... nur Piloten werden überall geschröpft.

24. Mai 2022: Von Andy W ✈️ an Charlie_ 22

Das PCmet-Abo des DWD, der aus Steuergeldern finanziert wird, ist ein weiteres gutes Beispiel. Für viele Bereiche gibt es das Wetter "umsonst" (In Anführung weil man ja Steuern bezahlt)

Also die absoluten Basics gibt's umsonst: DWD Luftsportberichte

Und die Rohdaten auch: https://opendata.dwd.de/

Du müsstest das halt selbst interpretieren oder aufbereiten...


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