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9. Mai 2022: Von Horst Metzig an TH0MAS N02N

Bei den von Ihnen geschilderten Problemfällen ist meiner Ansicht eine direkte Information an den Fliegerarzt der falsche Weg, weil ein Fliegerarzt ein Arztgeheimnis hat, und keinen Kontakt zu seinen untersuchten Piloten herstellen darf. Aus rechtlicher Sicht müsste sich der Fliegerarzt zuerst bei dem betroffenen Piloten rückversichern, ob die Anschuldigungen auch gerecht sind. Das kann nicht Aufgabe eines Arzt sein.

Ein Fliegerarzt handelt hoheitlich, somit wäre Ansprechpartei die lizenzausstellene Luftfahrtbehörde, nicht der Fliegerarzt. Dieser Behörde kann man dann mit Vorlage gerichtsverwertbarer Beweismittel, Behauptungen reichen nicht einfach aus, die Konfliktsituation des betroffenen Piloten darlegen, und um flugmedizinischer Überprüfung bitten. Beweismittel können Videoaufzeichnungen, Zeugenaussagen mit belegbaren Beweismittel sein.Immerhin könnte der betroffene Pilot mit guten Rechtsanwälten seine Interessen verteidigen, darum geht es. Ich habe solch einen Fall selber durcherlebt. Ich hatte vor etwa 11 Jahren so gehandelt, wie es kürzlich Herr Heuberger veröffentlicht hat. Man wird als Verräter betrachtet, und tut sich selber nichts gutes, dabei ist zu erkennen, dass unsere fliegende Gesellschaft zweigeteilt ist. Die eine Seite sagte, ich habe richtig gehandelt, die andere Seite sagt, ich bin ein Verräter. Da muss ich auch eine Rechtsgüterabwägung treffen.

Inzwischen habe ich von der DPA schriftlich die Information bekommen, dass die Zitaten von Herrn Heuberger korrekt waren.


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