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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. April 2022: Von F. S. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Also wenn ein Fliegerarzt bei der ohnehin notwendigen Untersuchung auf Grund eines Hinweises aus dem Verein etwas genauer hinschaut, ob die medizinische Flugtauglichkeit tatsächlich noch gegeben ist (nicht mehr hat der Verband vorgeschlagen), dann ist das "altersdiskriminierende Regulierung".

Wenn ein Vereinsvorstand einem vollständig lizenziertem Vereinsmitglied, der sich formal nichts zu Schulden hat kommen lassen, willkürlich das Fliegen verbietet, dann ist das "im Einzelfall reagieren".
Leider hast Du vergessen, dazu zu schreiben, dass dieser Vereinsvorstand das natürlich nur dann darf, wenn er selber beim tiefen Überflug persönlich dabei war - sonst wäre es ja wieder Denunziation von irgendjemanden gewesen...

Wenn man als Fliegerkollege nicht nur der Meinung ist, sondern sogar klare Anzeichen dafür hat, dass ein Kollege auf Grund seines Alters nicht mehr flugtauglich ist, dann spricht man ihn natürlich darauf an! Wenn das allerdings nicht zur Einsicht führt, dann hat man nicht nur das Recht sondern in meinen Augen sogar die Pflicht, das zu melden.
Im Gegensatz zum Vereinsvorstand, der am Stammtisch über alles plaudern darf, was er will unterliegt ein Flugmediziner dabei sogar der Schweigepflicht. Sich an den Flugmediziner zu wenden ist daher deutlich amngemessener, als Altersgerichte in den Vereinen zu bilden...

Ein Verein (und erst Recht nicht der Vorstand) hat nicht über die Flugtauglichkeit eines Piloten zu urteilen - ausser natürlich, er will ein Vereinsflugzeug offensichtlich untauglich (z.B. alkoholisiert) benutzen. Dann kann, muss und darf der Verein in genau diesem Einzelfall in diesem Moment verhindern, dass er das macht.
Ansonsten obliegt die Beurteilung der Flugtauglichkeit dem Flugmediziner - genau so, wie der Verband das vorgeschlagen hat!


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