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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Dezember 2021: Von Marco Scheuerlein an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Es bedarf auch einer konkreten Anleitung (Umsetzung ICAO). Dann bedarf es noch eines Narrativs, in dem das Anliegen in einen gesellschaftlichen Mehrwert und eine storyline eingebettet wird.

Wenn man die Umsetzung von "ICAO" jetzt mal kurz unbeachtet lässt und NUR die "aktuellen" EuVo's in den Fokus nimmt drängt sich sowohl das Anliegen als auch die Storyline geradezu auf.

Das Anliegen: Umsetzung des Artikels 7a der EuVo 1321/2014 und klarstellung der jeweiligen Zuständigkeiten von LBA referaten und Außenstellen, inc. klarer Unterscheidung zwischen Verwaltungsverfahren des nationalen und des EU Rechts.

Die Story ist dazu auch ganz einfach:

Wir haben seit Part ML bei "Verwaltungsvorgängen" die ein ARC betreffen einen Verwaltungsakt der sich uu im Kreis dreht.

Zum tragen kommt das immer dann wenn der Eigentümer sein Flugzeug NICHT in einer Überwachten Umgebung hat und sich zudem noch so "gemein" ist und seine "Verantwortlichkeiten" auch tatsächlich ernst nimmt und diese dann "unverschämterweise" auch noch erfüllen kann. (zu deutsch: der Eigentümer schreibt und Erklärt das AMP selbst und führt auch seine L-Akten bzw Betriebsaufzeichnungen selbst)

Also wie sieht das dann aus bei einer ARC Prüfung?

Ich nehme das am Beispiel einer Verkehrszulassung über eine CAMO, da eine CAMO nur Verwaltet / Prüft, aber KEINE Arbeiten freigeben darf.

1. Eigentümer überprüft sein AMP und seine "Betriebsaufzeichnungen" und fügt ggf. neue LTA/ AD / NFL 2 ein.

2. Eigentümer führt "Auftragsvorbereitung durch & beauftragt einen Betrieb oder freies Personal mit den fälligen "Wartungs" und Kontrollarbeiten

3. Eigentümer erhält einen Arbeitsbericht und entsprechende Freigaben für die BEAUFTRAGTEN Arbeiten vom Betrieb / Prüfer

4. Eigentümer aktualisiert seine "Betriebsaufzeichnungen"

5. Eigentümer beauftragt CAMO mit dem ARC und stellt alle seine Unterlagen zur Verfügung.

6. CAMO Prüft und stellt das ARC aus.

7. Eigentümer stellt Antrag auf Verkehrszulassung beim zuständigen Referat des LBA mit allen dazu nötigen Unterlagen inc ARC!!

8. CAMO übermittelt IHREM Betriebsprüfer die Form 15C zur Überprüfung und setzung "Sichtvermerk" für Referat VZ

9. Betriebsprüfer fordert ALLE Unterlagen des Flugzeugs die Prüfungsgrundlage waren von der CAMO an.

10. Referat Verkehrszulassung sendet ebenso das ARC an den Betriebsprüfer mit Bitte um Sichtvermerk.

11. Betriebsprüfer PRÜFT ALLE Betriebsaufzeichnungen des LFZ nochmal PUNKT für PUNKT und Beanstandet gegenüber der CAMO

12. CAMO wendet sich an Eigentümer, da dieser für SEINE Unterlagen verantwortlich ist.

13 Eigentümer ändert und übergibt zurück an CAMO

14. -das spiel dreht sich solange im Kreis bis der Betriebsprüfer zufrieden ist, vorher gibts keinen Sichtvermerkt-

15. Verkehrszulassung teilt irgendwann mit das immer noch der Sichtvermerk fehlt, eigentümer fragt entsprechend NACH

16. "Außenstelle" gibt bekannt für die Überprüfung von Betrieben zuständig zu sein, nicht für "VZ" und "ARC" Gültigkeiten.

17. Alle guckn dumm aus der Wäsche weil plötzlich keiner mehr zuständig ist.

18. Alle guckn dumm aus der Wäsche weil inzwischen sämtliche L-AKTEN nichtmehr zum Prüfbericht und dem ARC Datum passen.

19. Die Verkehrszulassung wartet immer noch auf den Sichtvermerkt

Wie zu sehen ist wird in diesem Fall die Trennung zwischen den Bereichen Verkehrszulassung, Überwachung der Betriebe und

den Tätigkeiten aus dem Bereichen Lufttüchtigkeit und ACAM verwischt.

Begründet wird hier im Zweifelsfall immer mit dem nationalen Verwaltungsverfahrensgesetz.

Dabei ist anzumerken das der ganze "verwaltungsakt" in dieser Form nicht von der EU Vorgesehen ist.

Natürlich lässt die EU den Behörden die Wahl ob diese SELBST die Lufttüchtigkeit durch den Fachbereich (Lufttüchtigkeit) prüfen möchte oder eben nicht. Allerdings muß man halt in dem aktuell "normalen" Ablauf feststellen das die "Betriebsprüfer" nicht mehr die Verfahren der Ihnen unterstellten Betriebe prüfen, sondern letztlich die Lufttüchtigkeit und die Unterlagen des Eigentümers + die freigegebenen Arbeiten eines "anderen" Betriebs oder eben eines "freien Prüfers".

als kurzes FAZIT:

Bei diesen Abläufen kann sich eigentlich die CAMO die durchführung der Prüfung schenken..da kannst alle Unterlagen auch gleich an die Betriebsprüfer schicken und den die Arbeit von eigentümer, Betrieb und CAMO machen lassen.

Änderungsmöglichekeiten??: JA

-Da müsst wie eingangs erwähnt halt GRUNDLEGEND mal das Ministerium klare spielregeln / Abgrenzungen und Zuständigkeiten für ALLE Bereiche ihrer Luftfahrtverwaltung festlegen- nicht nur der Technik..das Drama geht ja Teilweise über sämtliche Bereiche die mit der "verwaltung" in Berührung kommen.

Joa..nun 3..2..1.. Shitstorm?

-ich werde im Übrigen an keinen Diskussionen hier teilnehmen, es war mir nur ein anliegen diese "Thematik" in den Raum zu werfen-

16. Dezember 2021: Von Joachim P. an Marco Scheuerlein Bewertung: +2.00 [2]

Joa..nun 3..2..1.. Shitstorm?

Shitstorm, weil mal wieder was zum Thema gesagt wird? Ach was... obwohl....könnte schon passieren ;)

ich werde im Übrigen an keinen Diskussionen hier teilnehmen

Schade, da haben wir dich die letzten Jahre wohl mehr vermisst, als du uns ;)

16. Dezember 2021: Von Marco Scheuerlein an Joachim P.

Schade, da haben wir dich die letzten Jahre wohl mehr vermisst, als du uns ;)

naja, nennen wir ds Kind beim Namen: Es viel mir zwar schon immer schwer den Mund zu halten, aber ich hab die letzten Jahre eher damit verbracht mir nochmal jeden "Winkel" der Branche anzuschauen und das "Pulvermagazin" zu füllen.

Allerdings bin ich, anders als früher, inzwischen zu der Erkenntnis gelangt das es für mich mehr Sinn macht bei öffentlichen Diskussionen einzusteigen wenn ich selbst das jeweilige "nicht virtuelle" Spielfeld bereits verlassen habe und das entsprechende Spiel auch beendet ist.

Aktuell gibts da halt noch ein paar "Spiele" die noch nicht beendet sind und ich möchte da natürlich zum einen das Ergebnis nicht verfälschen und zum zweiten auch sicher sein das ich mich nicht verzockt habe.

16. Dezember 2021: Von Justus SJ an Marco Scheuerlein Bewertung: +6.00 [6]

Was genau ist dein Punkt?

16. Dezember 2021: Von Marco Scheuerlein an Justus SJ

Mein Punkt:

1.Das Ablaufdatum für die Findingbehebung für die Umstellung auf Part CAO im kommenden März.. Das wird wohl teilweise als Chance angesehen Altlasten zu beseitigen die man vorher nicht losgeworden ist..

2. Zeitweise drängt sich der eindruck auf das wohl einige "Personengruppen" die in Verwaltungsverfahren eingebunden sind ohne selbst "die neuen personellen Anforderungen zu erfüllen" ihren Stuhl wackeln sehen und das nicht so ohne weiteres hinnehmen wollen..

16. Dezember 2021: Von Markus S. an Marco Scheuerlein

Bist Du vom Fach, Flugzeug Mechaniker?

16. Dezember 2021: Von Willi Fundermann an Justus SJ Bewertung: +2.00 [2]
Und täglich grüßt das Murmeltier.
17. Dezember 2021: Von Hubert Eckl an Markus S.

Nein Techno-Germanist. Fachwissen steht diametral zur Grammatik?

17. Dezember 2021: Von Marco Scheuerlein an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Nein Techno-Germanist. Fachwissen steht diametral zur Grammatik?

...Techno-Germanist... Du wieder..

17. Dezember 2021: Von Marco Scheuerlein an Markus S. Bewertung: +3.00 [3]

Bist Du vom Fach, Flugzeug Mechaniker?

Wenn ich mir die Entwicklung der letzten Jahre so ansehe und der Tatsache das ich kein Jura Studium habe, bin ich mir nicht so ganz sicher ob ein Mechaniker, oder Part 66 zertifiziertes Personal mit ruhigem Gewissen behaupten darf vom Fach zu sein.

ich habe aber so den Verdacht das ich zumindest als sachkundig durchgehe..


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