Es bedarf auch einer konkreten Anleitung (Umsetzung ICAO). Dann bedarf es noch eines Narrativs, in dem das Anliegen in einen gesellschaftlichen Mehrwert und eine storyline eingebettet wird.
Wenn man die Umsetzung von "ICAO" jetzt mal kurz unbeachtet lässt und NUR die "aktuellen" EuVo's in den Fokus nimmt drängt sich sowohl das Anliegen als auch die Storyline geradezu auf.
Das Anliegen: Umsetzung des Artikels 7a der EuVo 1321/2014 und klarstellung der jeweiligen Zuständigkeiten von LBA referaten und Außenstellen, inc. klarer Unterscheidung zwischen Verwaltungsverfahren des nationalen und des EU Rechts.
Die Story ist dazu auch ganz einfach:
Wir haben seit Part ML bei "Verwaltungsvorgängen" die ein ARC betreffen einen Verwaltungsakt der sich uu im Kreis dreht.
Zum tragen kommt das immer dann wenn der Eigentümer sein Flugzeug NICHT in einer Überwachten Umgebung hat und sich zudem noch so "gemein" ist und seine "Verantwortlichkeiten" auch tatsächlich ernst nimmt und diese dann "unverschämterweise" auch noch erfüllen kann. (zu deutsch: der Eigentümer schreibt und Erklärt das AMP selbst und führt auch seine L-Akten bzw Betriebsaufzeichnungen selbst)
Also wie sieht das dann aus bei einer ARC Prüfung?
Ich nehme das am Beispiel einer Verkehrszulassung über eine CAMO, da eine CAMO nur Verwaltet / Prüft, aber KEINE Arbeiten freigeben darf.
1. Eigentümer überprüft sein AMP und seine "Betriebsaufzeichnungen" und fügt ggf. neue LTA/ AD / NFL 2 ein.
2. Eigentümer führt "Auftragsvorbereitung durch & beauftragt einen Betrieb oder freies Personal mit den fälligen "Wartungs" und Kontrollarbeiten
3. Eigentümer erhält einen Arbeitsbericht und entsprechende Freigaben für die BEAUFTRAGTEN Arbeiten vom Betrieb / Prüfer
4. Eigentümer aktualisiert seine "Betriebsaufzeichnungen"
5. Eigentümer beauftragt CAMO mit dem ARC und stellt alle seine Unterlagen zur Verfügung.
6. CAMO Prüft und stellt das ARC aus.
7. Eigentümer stellt Antrag auf Verkehrszulassung beim zuständigen Referat des LBA mit allen dazu nötigen Unterlagen inc ARC!!
8. CAMO übermittelt IHREM Betriebsprüfer die Form 15C zur Überprüfung und setzung "Sichtvermerk" für Referat VZ
9. Betriebsprüfer fordert ALLE Unterlagen des Flugzeugs die Prüfungsgrundlage waren von der CAMO an.
10. Referat Verkehrszulassung sendet ebenso das ARC an den Betriebsprüfer mit Bitte um Sichtvermerk.
11. Betriebsprüfer PRÜFT ALLE Betriebsaufzeichnungen des LFZ nochmal PUNKT für PUNKT und Beanstandet gegenüber der CAMO
12. CAMO wendet sich an Eigentümer, da dieser für SEINE Unterlagen verantwortlich ist.
13 Eigentümer ändert und übergibt zurück an CAMO
14. -das spiel dreht sich solange im Kreis bis der Betriebsprüfer zufrieden ist, vorher gibts keinen Sichtvermerkt-
15. Verkehrszulassung teilt irgendwann mit das immer noch der Sichtvermerk fehlt, eigentümer fragt entsprechend NACH
16. "Außenstelle" gibt bekannt für die Überprüfung von Betrieben zuständig zu sein, nicht für "VZ" und "ARC" Gültigkeiten.
17. Alle guckn dumm aus der Wäsche weil plötzlich keiner mehr zuständig ist.
18. Alle guckn dumm aus der Wäsche weil inzwischen sämtliche L-AKTEN nichtmehr zum Prüfbericht und dem ARC Datum passen.
19. Die Verkehrszulassung wartet immer noch auf den Sichtvermerkt
Wie zu sehen ist wird in diesem Fall die Trennung zwischen den Bereichen Verkehrszulassung, Überwachung der Betriebe und
den Tätigkeiten aus dem Bereichen Lufttüchtigkeit und ACAM verwischt.
Begründet wird hier im Zweifelsfall immer mit dem nationalen Verwaltungsverfahrensgesetz.
Dabei ist anzumerken das der ganze "verwaltungsakt" in dieser Form nicht von der EU Vorgesehen ist.
Natürlich lässt die EU den Behörden die Wahl ob diese SELBST die Lufttüchtigkeit durch den Fachbereich (Lufttüchtigkeit) prüfen möchte oder eben nicht. Allerdings muß man halt in dem aktuell "normalen" Ablauf feststellen das die "Betriebsprüfer" nicht mehr die Verfahren der Ihnen unterstellten Betriebe prüfen, sondern letztlich die Lufttüchtigkeit und die Unterlagen des Eigentümers + die freigegebenen Arbeiten eines "anderen" Betriebs oder eben eines "freien Prüfers".
als kurzes FAZIT:
Bei diesen Abläufen kann sich eigentlich die CAMO die durchführung der Prüfung schenken..da kannst alle Unterlagen auch gleich an die Betriebsprüfer schicken und den die Arbeit von eigentümer, Betrieb und CAMO machen lassen.
Änderungsmöglichekeiten??: JA
-Da müsst wie eingangs erwähnt halt GRUNDLEGEND mal das Ministerium klare spielregeln / Abgrenzungen und Zuständigkeiten für ALLE Bereiche ihrer Luftfahrtverwaltung festlegen- nicht nur der Technik..das Drama geht ja Teilweise über sämtliche Bereiche die mit der "verwaltung" in Berührung kommen.
Joa..nun 3..2..1.. Shitstorm?
-ich werde im Übrigen an keinen Diskussionen hier teilnehmen, es war mir nur ein anliegen diese "Thematik" in den Raum zu werfen-