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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. Mai 2021: Von Tobias Schnell an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +2.00 [2]

Kann mir gut vorstellen dass das einen gehörigen Unterschied macht

Tja, leider macht SERA tatsächlich da keinen Unterschied. Jeder Trainingsanflug mit geplantem Durchstarten -VFR wie IFR- ist erst mal in violation of SERA.5005 bzw. 5015.

Die "competent authorities" dürfen selbst entsprechende Ausnahmen festlegen. Mir wäre aber nicht bekannt, dass es da eine Blanko-Erlaubnis für Training gibt, nur die individuell erteilten Genehmigungen für ATOs und Fluglehrer.

Insgesamt sehr unbefriedigende Situation.


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