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9. Dezember 2020: Von Guido Frey an Heiko Schäfer Bewertung: +2.00 [2]

Ein interessanter Aspekt bei der Beurteilung ist sicher die Frage, ob es sich hier um einen vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Verstoß gehandelt hat. Wenn die Dir während des Fluges vorliegende Darstellung Dich also jeweils außerhalb des freigabepflichtigen Luftraumes gezeigt hat, wäre das zumindestens ein Indiz dafür, dass Du Dich eigentlich regelkonform bewegen wolltest. Dies gäbe dem Bearbeiter die Möglichkeit, den Verstoß als unbeabsichtigt zu klassifizieren und entweder die Bußgeldhöhe im unteren Rahmen anzusetzen, nur ein Verwarngeld zu verhängen oder das Verfahren sogar komplett einzustellen. Ich sehe hier also bei einer durchdachten, gut belegten und schlüssig formulierten Stellungnahme auf den ersten Blick nur Vorteile.


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