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8. Juli 2020: Von P. K. an Maik Toth

"Aber ist es zwingend notwendig die Praktische und Theoretische Prüfung für das BZF (1/2) bei der BNA machen zu müssen ..."

Nein, siehe oben. Der Weg geht auch über die Landesluftfahrtbehörden mit direkter Eintragung der "Sprechfunkberechtigung" in die Linzenz und dann hierüber eine problemlose Beantragung eines BZF bei der BNA. Als theoretische Prüfung wird der Bereich Kom. aus der theoretischen Luftfahrerprüfung genommen.


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