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7. Juli 2020: Von P. K. an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

das ist abhängig vom Bundesland.

Ich weiß aus gesicherter Quelle, dass es bspw. in Schleswig-Holstein möglich ist. Dort wird während der Prüfung die CTR EDXW angeflogen. Letztlich wird dann die "Sprechfunkberechtigung" in deutscher Sprache direkt in die Lizenz eingetragen. Mit einer Kopie der Lizenz kannst du im Anschluss bei der BNA ein BZF2 beantragen - ohne jemals die BNA von innen gesehen zu haben.

Soweit ich informiert bin, ist dies in SH derzeit nur für ein BZF2 möglich. Ob es in anderen Bundesländern ähnlich und auch auf englischer Sprache möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


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