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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Oktober 2019: Von Achim H. an Wolff E.

Wolff, Du musst bei "dürfen" unterscheiden nach welchem Recht.

Nach EU-Recht spricht nichts dagegen, ein N-reg in ganz Europa mit nur einer EASA-Lizenz zu fliegen.

Nach US-Recht ist dies jedoch nicht gestattet. Die deutsche Exekutive setzt aber kein US-Recht durch, somit wird der Checker diesen Umstand nicht beachten. Er sieht eine Cessna und passende EASA-Papiere, also ist er zufrieden. Wäre die Cessna chinesisch zugelassen, hätte er auch nichts dagegen ohne die chinesische Rechtslage zu kennen.

1. Oktober 2019: Von Wolff E. an Achim H.

Und im Versicherungsfall wird es dann ggf "blöd"...

1. Oktober 2019: Von Achim H. an Wolff E.

Das ist ein etwas abgegriffenes Totschlagargument und selten wirklich hilfreich.

Hier geht es ja nicht darum, dass man illegal fliegt, sondern um die Frage, warum es Checker nicht interessiert, was außerdeutsche Aspekte des Fluges betrifft.

Ich darf ja auch als Deutscher nicht meinen Freunden in Iran Geschenke schicken, wenn ich nächstes Jahr nach Disneyworld will. Bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten muss man als Handelnder mehrere Rechtssysteme beachten. Die Exekutive eines Landes betrachtet aber grundsätzlich nur ihre eigenen Gesetze.

1. Oktober 2019: Von Wolff E. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Ich wurde mal mit N-Reg in Frankreich kontrolliert. Ich zeigte meine EASA Lizenz und meine Papiere vom N-Reg Flieger. Er fragte mich explizit nach einer FAA Lizenz, da ich mit deutscher EASA Lizenz in Deutschland lebend eine N-Reg in Frankreich nicht fliegen darf. Das wusste er. Aber das muss jeder selbst entscheiden bzw. selbst interpretieren. Am besten beide Lizenzen und man ist save...

2. Oktober 2019: Von RotorHead an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Lest doch mal bitte das ICAO-Abkommen. Dort ist erstens geregelt, dass die erforderlichen Lizenzen das Land festlegt, in dem das Luftfahrzeug registriert ist. Und zweitens sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bei der Verfolgung von luftrechtlichen Verfehlungen mitzuwirken. Deutschland muss also auch bei Verstößen gegen US-Recht mitwirken, wenn diese in Deutschland begangen oder festgestellt werden.

Dass die EU für ein nicht EU-Luftfahrzeug eine zusätzliche EU-Lizenz fordert, könnte schon ein Verstoß gegen das ICAO-Abkommen sein. Diese EU-Regel gilt aber nicht für EU-Staatsbürger, sondern für in der EU stationierte nicht-EU Luftfahrzeuge.


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