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16. September 2019: Von Achim H. an Flo Re Bewertung: +1.00 [1]

das mit der N-reg Charter wäre theoretisch ja kein Problem, aber das hilft ja dank EASA nichts mehr, da man ja den äquivalenten EASA Schein braucht, wenn man seinen Wohnsitz wieder in einem EASA Land hat (selbst wenn man N-reg fliegt).

Diese Regel gilt in Deutschland noch nicht.

Das ist zwar nicht ICAO konform, aber leider hat uns die EASA da eine dicke Hürde geschaffen (ein Schelm wer böses dabei denkt).

Selbstverständlich ist das ICAO-konform.


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