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10. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Christian Weidner

Ich hatte ein ähnliches Problem vor einigen Jahren und habe einfach statt einer Auffrischungsschulung einen Checkflug einschl. IR-Teil gemacht. Das geht auf jeden Fall. Das Thema ist, man braucht einen Eintrag "SEP PIC IR", d.h. man muss einen Antrag auf Erteilung einer Berechtigung mit Eintrag in die Lizenz stellen. Dazu gehört ein Nachweis über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen. Ein Checkflug-Formular ist definitiv ein entsprechender Nachweis. Ob es andere Möglichkeiten gibt, könnte man auch einfach mit der "Hotline" des LBA über die Email-Adresse aircrew (at) lba.de klären.

Wenn man den Eintrag einmal in der Lizenz hat, kann man die Verlängerung des IR-Teils auch im Rahmen eines Proficiency Checks für ME IR machen, dafür gibt es Cross Credit und der Prüfer kann per Handeintrag den SEP IR verlängern. Für die Verlängerung SEP PIC muss man natürlich die VFR-Voraussetzungen (Flugerfahrung und Auffrischungsschulung) dennoch erfüllen. Das kann dann durch einen Eintrag des FI nach der Auffrischungsschulung erfolgen. Sprich: SEP PIC (2-jährlich) und SEP IR (jährlich) sind dann meist zwei unabhängige Handeinträge für die Verlängerungen.

Viele Grüße,
Michael

10. Oktober 2018: Von Christian Weidner an Mich.ael Brün.ing

Danke!


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