Gerade kam die Mail mit der Ausdehnung des ED-R Köln, zusammen mit dem Hinweis, dass sowohl VFR, als auch IFR untersagt ist "mit wenigen Ausnahmen". Heisst das, auch die kommerzielle Luftfahrt muss am Boden bleiben?
Wie kommt so ein ED-R kurzfristig zustande? Auf welcher Rechtsgrundlage geht das? In dem Mailtext, den ich gelesen habe, ist auch keinerlei Verweis auf Rechtsmittel zu erkennen, mit dem ich als Bürger gegen sowas vorgehen kann. Nicht, daß ich mir Chancen ausrechnen würde, per einstweiliger Verfügung einen Staatsbesuch zu Fall zu bringen.
Ich kann gut nachvollziehen, daß für derartige Ereignisse ein grosser Wunsch nach Schutz besteht. Nicht nur wegen bombentragender Fluggeräte, aber wohl auch wg. bannertragender Luft-Belästigungen.
Die Einschränkung für uns GA-Flieger ist sicherlich per se verschmerzbar. Aber das betrifft auch ja auch viele andere Dinge:
nahezu Asugangsverbot für Anwohner des Hotels in Berlin, Balkonbetretungsverbot für Bewohner etc.
Ich kann mich noch gut erinnern, wie anlässlich des Besuchs eines US-Präsidenten das ganze Rhein-Main-Gebiet stillstand und die Untertanen gezwungen waren, ehrfürchtig auf dem U-Bahnsteig zu kauern bis der Tross über die Autobahn geafhren war. Ganz abgesehen von nicht betretbarer Innenstadt in Mainz.
Außerdem eine leer geräumte Station in der Uni Frankfurt; kein OP-Programm und 2 komplette Schockraum-Teams in Habacht-Stellung. Ob das gesperrte OP-Programm auf Druck von oben kam oder ein Kotau der Klnikleitung war - who knows.