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2. August 2018: Von Tobias Schnell an Florian S.

Nur haben wir in Deutschland gar keinen Luftraum G in einer Höhe, die oberhalb der Mindesthöhe für Instrumentenflüge ist. Deswegen geht das rein praktisch nicht!

Hm, also die SERA-Mindesthöhe für IFR beträgt im Flachland 1000ft über dem höchsten Hindernis im 8 km-Umkreis. Da gibt es in Norddeutschland schon größere Gegenden mit LR G in diesem Höhenband.

Aber selbst wenn das erlaubt wäre/man es sich für erlaubt erklärt: Spätestens am Übergang zum „E“ wird es für eine Weile illegal - und das ist der eigentliche Systemfehler.


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