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12. August 2017: Von Achim H. an 

Dieses Szenario gibt es immer wieder mit verschiedenen Schattierungen.

In Deiner Variante lautet die Antwort mit Sicherheit nein. Der Buchhalter wird für seine 40h bezahlt und wenn er in den 40h nicht nur Bücher hält, sondern auch das Steuerhorn, wird er damit fürs Fliegen bezahlt. Außerdem würde der Buchhalter gar nicht mit dem GF auf Reise gehen, wenn er keinen PPL hätte.

12. August 2017: Von  an Achim H.

Ein interessanter Aspekt. Ändern wir die Annahmen ein wenig: Unser lieber John Doe ist nicht Buchhalter sondern Entwicklungsleiter. Er ist also bei den Geschäftstreffen dabei oder sogar essentiell für die Treffen.

Dann würde er definitiv nicht fürs "Horn halten" bezahlt, sondern für seine Tätigkeit als Entwicklungsingenieur.

12. August 2017: Von Tee Jay an 

Wie gerade oben beschrieben werden die einzelnen Vertrags- und Abhängigkeitsverhältnisse beleuchtet. Und da macht es keinen Unterschied, ob er Buchhalter oder Entwicklungsleiter ist.

Edit: Habe mal nachgeschaut. Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 vom 20. Februar 2008 bezeichnet gemäss Art. 3 lit. i die "gewerbliche Tätigkeit" als den Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht oder der, wenn er nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Betreiber und einem Kunden erbracht wird, wobei der Kunde keine Kontrolle über den Betreiber ausübt. Eine Kontrolle des Operators durch den Kunden ist wohl dann gegeben, wenn der Operator eine juristische Person ist und der Kunde ein stimmberechtigter Gesellschafter, oder wenn der Kunde Organ der Gesellschaft ist und damit die Willensbildung selbst vornehmen kann.

12. August 2017: Von  an Tee Jay

ok. Spinnen wir das ganze noch ein wenig weiter (ich seh schon - so ganz leicht ist das nicht):

Unser lieber John Doe ist Geschäftsführer von ACME. Damit besteht keinerlei weisungsabhängiges Beschäftigungsverhältnis (heisst das so? Ich bin kein juristischer Fachmann).

Wie verhält es sich denn dann?

Als Geschäftsführer kontrolliert er ja den Operator. Das würde also bedeuten, dass es sich gem. der EU-Verordnung NICHT um eine commercial operation handelt, ergo John das ganze mit einer PPL machen darf....

12. August 2017: Von Tee Jay an 

...jetzt verlieren wir uns in den Untiefen des Gesellschaftsrechts wenn ein GF abhängig vom anderen GF der Konzernmutter ist ;-)

12. August 2017: Von  an Tee Jay

Wie gesagt. Nehmen wir an John ist alleiniger GF und auch Gesellschafter. Oder vielleicht ist ACME auch keine GmbH sondern ein Einzelunternehmen von John. ACME e.K. sozusagen :)


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