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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. August 2017: Von Kai Rode an Karpa Lothar

Stimmt, da müsste das Recht des Staates gelten in dem der Taterfolg eintritt. Das geschieht unstreitig außerhalb des Luftfahrzeugs.

Aber unabhängig von moralischen Erwägungen - und ich hoffe wie sicherlich jeder hier, niemals vor so eine Entscheidung gestellt zu sein - wie wäre das rein rechtlich zu bewerten, wenn sich dies in Deutschland ereignet hätte? Es wird einem ja in der Ausbildung eingebläut: Notwassern ist lebensgefährlich, daher kann man eher nicht davon ausgehen, dass alles gut gegangen wäre, wenn das Wasser angeflogen worden wäre.

3. August 2017: Von Karpa Lothar an Kai Rode Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt genug Piloten, die eine Wasserung überlebt haben. Der wesentliche Unterschied liegt im anschließenden Wert des Fliegers....

Es gibt Piloten, die haben Hemmungen, den Flieger bewusst zu opfern. Sie riskieren eher das eigene Leben oder das von anderen.

3. August 2017: Von Karpa Lothar an Kai Rode Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin kein Strafrechtler.

Aber mein Ansatz wäre vorsätzliche Gefährdung Dritter mit Todesfolge.

und für mich wäre keine Ent-Schuld-igung, dass er die eigene Haut retten wollte. Fliegen ist riskant. Aber dann soll auch derjenige den Preis zahlen, der sich dafür entschieden hat.

für mich ist die Frage wichtiger, wie der Pilot nun mit den Auswirkungen seines Handelns umgeht

3. August 2017: Von Tee Jay an Karpa Lothar Bewertung: +1.00 [1]

Notwasserung sind gefährlich? Old wives' tales. Im Tiefdecker würde ich persönlich immer das Wasser vorziehen. Vor allem in Strand bzw. Landnähe:

https://www.avweb.com/news/safety/183010-1.html

4. August 2017: Von  an Karpa Lothar Bewertung: +2.00 [2]

Hi, ist Strafrecht erstes Semester - uralter Streit der Abgenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz. Viel Spaß beim Nachlesen. Das wäre die deutsche rechtliche Bewergung bei der Notlandung in Wenningstedt, Borkum oder Heringsdorf.

Moralisch - kann man lange drüber diskutieren. Stehender leiser Motor, fast menschenleerer Strand - anders als auf einem Festivalgelände mit 100.000 Menschen die Notlandung anzusetzen. Rechtsphilosophisch anspruchsvoll, alles andere als trivial. Aber im Moment des Augenblicks? Ziemliche Kaffeesatzleserei. M.E. ein anwaltlicher Selbstgänger, straffrei. Moralisch gegenüber den Hinterbliebenen, ganz andere Kiste. Gab's ja schonmal bei einem joggenden Musikhörenden bzw. musikhörendem Joggenden in Florida. Verdammt schwere Entscheidung am Strand. Autoverkehr hat noch schützende Karosserien. Die Frage ist, wie gut siehst du (Öl auf der Scheibe?), und mit welcher Schuld des Überlebenden kämest du klar....


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