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12. Juli 2017: Von ch ess an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

"Zwischen z.B. Cessna 172 und Piper Warrior (beide mit Standard-Uhrenladen, Festprop und Festfahrwerk) ist nur ein Vertrautmachen erforderlich. Für das Vertrautmachen ist weder ein FI erforderlich, noch das Fliegen im Flugzeug. Es geht nur um das Erlangen zusätzlicher Kenntnisse, siehe GM1 zu FCL.135.A und FCL.710, kann also am Schreibtisch mit dem Handbuch erfolgen. Das ist zwar in den meisten Fällen nicht sinnvoll, aber grundsätzlich so möglich."

Das sah (vllt sieht, ist nicht mehr relevant) meine Flugschule hier in Bayern ganz anders. Für PPL ja, für LAPL interpretierte man das mit den Mustern anders.

Da wurde mir versichert, dass ich mit dem LAPL nach der Prüfung nur in den Fliegern fliegen dürfe, die auch in Ausbildung und Prüfung genutzt waren - in meinem Fall (nur C152 in der Ausbildung) - waren zusätzliche Stunden auf der C172 angesagt.

12. Juli 2017: Von Mich.ael Brün.ing an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

Ich vermute, die wollen Dir Ausbildungszeit "schmackhaft" machen.

Frag Deine Flugschule doch mal, welcher Vorschrift bzw. welchem Paragraphen sie diese Anforderung entnimmt. Und wenn die Antwort FCL.135.A Absatz a) lautet, dann frag als nächstes, warum FCL.135.A Absatz b) fast die identische Formulierung wie FCL.710 Absatz a) hat, der denselben Sachverhalt für PPL und höherwertige Lizenzen regelt.

Gegebenenfalls kannst Du das auch vom Luftamt klarstellen lassen, wobei ich allerdings bei Behörden in Deutschland vorsichtig bezüglich deren Rechtsinterpretation geworden bin.

Michael


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