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12. Juli 2017: Von Mich.ael Brün.ing an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

Ich vermute, die wollen Dir Ausbildungszeit "schmackhaft" machen.

Frag Deine Flugschule doch mal, welcher Vorschrift bzw. welchem Paragraphen sie diese Anforderung entnimmt. Und wenn die Antwort FCL.135.A Absatz a) lautet, dann frag als nächstes, warum FCL.135.A Absatz b) fast die identische Formulierung wie FCL.710 Absatz a) hat, der denselben Sachverhalt für PPL und höherwertige Lizenzen regelt.

Gegebenenfalls kannst Du das auch vom Luftamt klarstellen lassen, wobei ich allerdings bei Behörden in Deutschland vorsichtig bezüglich deren Rechtsinterpretation geworden bin.

Michael


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