Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

5. Oktober 2016: Von Wolfgang Winkler an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Für PPL werden in FCL.810 keine Vorbedingungen erwähnt. Die Voraussetzungen gemäß FCL.810 a) (1) i und ii müssen natürlich zusätzlich zum normalen Umfang des PPL-Lehrgangs erfüllt werden. Da steht aber nirgends, dass ein PPL bereits vorhanden sein muss.

Der "Standpunkt" Deines RP ist allerdings zutreffend, soweit es sich um eine LAPL(A) oder LAPL(L) handelt (Satz (2)). Für Hubschrauber werden darüber hinaus auch 100 h Flugerfahrung gefordert (steht im Anschluss an den nachfolgend zitierten Abschnitt der FCL).

Wir weisen unserem RP zusammen mit dem Antrag auf Abnahme der praktischen PPL(A)-Prüfung die unten zitierten zusätzlichen Ausbildungsabschnitte nach, dann klappt das anstandslos.

FCL.810 Nachtflugberechtigung

a) Flugzeuge, TMGs, Luftschiffe

(1) Wenn die Rechte einer LAPL oder einer PPL für Flugzeuge, TMGs oder Luftschiffe unter VFR-Bedingungen bei
Nacht ausgeübt werden sollen, müssen Bewerber einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert haben. Der
Lehrgang muss Folgendes umfassen:

i) theoretischen Unterricht;

ii) mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden
Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindestens einem
Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km und 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen
Stillstand.

(2) Vor dem Absolvieren der Nachtausbildung müssen LAPL-Inhaber die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung
absolviert haben, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist.

5. Oktober 2016: Von Sebastian Grimm an Wolfgang Winkler

a 1-ii

Wenn ich in der PPL-A die NFQ drin habe, gilt diese dann automatisch auch für den TMG Eintrag in der selbigen?

5. Oktober 2016: Von Johannes König an Sebastian Grimm

So wie ich das lese leider nicht. "entsprechende Luftfahrzeugkategorie" heißt TMG oder SEP(land).

Es müsste an anderer Stelle eine gegenseitige Anerkennung definiert werden, so wie das z.B. bei der 24-monatigen Verlängerung der Fall ist. Die gibt es aber meines Wissens für NFQ nicht.

5. Oktober 2016: Von Tobias Schnell an Johannes König Bewertung: +3.00 [3]

So wie ich das lese leider nicht. "entsprechende Luftfahrzeugkategorie" heißt TMG oder SEP(land).

Nicht korrekt. TMG und SEP sind Luftfahrzeugklassen (weswegen man auch eine eigene Klassenberechtigung braucht, wenn man von SEP auf TMG oder vv. wechseln will).

Kategorien wären z.B. Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe etc. Eine auf SEP erworbene NFQ gilt demnach auch auf TMG.

Tobias

6. Oktober 2016: Von Johannes König an Tobias Schnell

Hallo Tobias,

Danke für den Hinweis, Kategorie != Klasse. Mein Fehler. Das wirft dann aber eine andere Definitionsfrage auf.

Zitate FCL.010:

Category of aircraft’ means a categorisation of aircraft according to specified basic characteristics, for example aeroplane, powered-lift, helicopter, airship, sailplane, free balloon.

und

Touring Motor Glider’ (TMG) means a specific class of powered sailplane [...].

Rein nach Papierlage würde ich somit zwischen SEP(land) und MEP(land) eine gegenseitige Anerkennung sehen (beides aeroplane). Zwischen TMG und SEP(land) allerdings nicht.

Wie wird das denn in der Praxis gehandhabt?

Viele Grüße

Johannes

6. Oktober 2016: Von Tobias Schnell an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Wie wird das denn in der Praxis gehandhabt?

Als ich noch eine NFQ (erworben auf SEP) hatte, stand die ohne weiteren Zusatz in meiner Lizenz - hätte also auf SEP und TMG gegolten.

Aber Du hast schon recht, ein TMG ist nach FCL eigentlich kein "aeroplane", obwohl er ein...

engine-driven fixed-wing aircraft heavier than air which is supported in flight by the dynamic reaction of the air against its wings

...ist und man ihn mit dem PPL/CPL(A) fliegen darf.

Tobias

6. Oktober 2016: Von Johannes B. an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Stellt sich die Frage nach NVFR auf TMG überhaupt? Meines Wissens gibt es zumindest in Deutschland keine für Nachtflug zugelassene TMGs?

6. Oktober 2016: Von Tobias Schnell an Johannes B.

Meines Wissens gibt es zumindest in Deutschland keine für Nachtflug zugelassene TMGs?

Guter Einwand. Die gängigen Muster von Diamond, Scheibe und Grob sind es in der Tat nicht. Stemme S10 habe ich jetzt spontan als NVFR-zugelassen gefunden, aber selbst die ist auf den Gleitbereich eines "nachtaktiven" Flugplatzes beschränkt. OK, mit einer S10 kann man da bei entsprechender Flughöhe eigentlich quer durch Europa fliegen ;-).

Vielleicht gibt es noch weitere Exoten!?

Ansonsten tatsächlich eine akademische Diskussion...

Tobias


8 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang