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2016,07,04,23,5557800
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...noch jemand, der gleich die Contenance verliert. Mir wäre das ja peinlich, aber sei es drum.
Inhaltlich halte ich fest, dass sich die einerseits die Diskussion schon ein wenig weiterentwickelt hatte und die von mir aufgeworfenen Fallbeispiele sehr wohl an Hand der angeführten Rechtsnormen entscheidbar sind und desweiteren ich ja keineswegs die Ansicht geäußert habe, dass die genannte EU-VO Grenzen zieht, deren Nichtigkeit auf Grund einiger allgemeiner Erwägungen des gesunden Menschenverstandes schwerlich vorstellbar scheint, wenngleich man sich das vielleicht wünschen würde.
Ferner darf ich mitteilen, dass Formulierungen à la 'nix für ungut' für mich keine aufhebende Wirkung entfalten.
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Es fällt mir schwer, aber dennoch versuche ich mich zurückzuhalten, wenn manche meinen, mit Polemik statt Argumentation das letzte Wort haben zu müssen und hoffe darauf, dass die Personen, deren Meinung mir etwas Wert ist, das ebenso erkennen...
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Hallo Thomas,
dazu kann ich aus eigener Erfahrung etwas sagen:
Ich habe mal vor ein paar Jahren eine Dienstreise allein per selbstgeflogenem Flugzeug machen wollen und habe schriftlich die entsprechende Berufsgenossenschaft angefragt, ob ich denn wie auf einer gewöhnlichen Dienstreise per Auto versichert wäre.
Schriftliche Antwort: Ja, kein Problem... man ist auch im Privatflugzeug versichert. Einzig sehr exotiache Fortbewegungsarten wie Skateboards oder Paraglider seien nicht versichert.
Das dazu.
Gruß,
Oliver
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Du bist der Langmütige, der dauernd zweite Chancen erteilt ;)
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Hallo Oliver,
vielen Dank für Deine Antwort! Das hört sich beruhigend.
Jetzt bringen wir den Thread wieder auf ein sachliches Niveau zurück ;-)
Grüsse, Thomas
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Was mir durch den Kopf geht:
- Sachlich: Gerade der aufgezeigte AOPA-Artikel spricht ja davon, dass der CPL notwendig sei, wenn ein Pilot im Unternehmen überwiegend als Pilot arbeitet. Ohne jeden Wahrhaftigkeitsanspruch ist für mich daher die Sichtweise naheliegend, dass die Kombination "Firma mietet ein Auto / Motorrad mit Sozius / Flugzeug / Motorboot" und lässt "jemanden, der das Objekt steuern darf, dann ans Steuer" sehr naheliegend gleichzusetzen ist. Voraussetzung natürlich, dass Du beim Termin persönlich erforderlich bist.
- Sachlich II: Ein Strafmass misst sich m.E. in Deutschland immer auch an dem Ausmaß, in dem der "Täter" die Schuldhaftigkeit seines Handelns erkennen konnte. Die Länge dieser Diskussion ist ein Beleg dafür, dass eine eventuelle "Strafe" gering ausfallen sollte - jedenfalls anders als bei den Kollegen, die mit ihrem PPL oder UL-Schein mehr oder weniger schlecht getarnt Rundflüge anbieten.
- Klimatisch: Schon schön, wenn es eine Situation wie in Deiner Firma gibt, und Scheffe gerne einmal auf die besonderen Fähigkeiten von Dir zurückgreifen möchte! Grundsätzlich würde ich Scheffe über die Unterschiede PPL und CPL aufklären (Stundenerfordernis, Mehrausbildung) und mir diese Aufklärung einmal schriftlich bestätigen lassen. Das könnte einerseits einen Richter im Schadensersatzfalle milder stimmen, andererseits - wie schon angeregt: Vielleicht motiviert Dich Scheffe bei Gefallen am Fliegen, den CPL anzugehen.
- Schadensersatz an sich: Genauso, wie ich mein Mögliches tue, um das Todesrisiko für meine PAXe und mich selber zu minimieren, aber dennoch als Restrisiko in Kauf nehme, geht es beim Schadensersatz ja auch um Restrisiken, was die Frage aufwirft: Wie hoch ist das Risiko ernsthafter Verletzungen beim Fliegen im Vergleich zum Todesfall-Risiko? Aus der Hüfte geschossen: Faktor 2-3?
Handelt es sich nicht hierbei damit um ein Restrisiko wie den Tod? Also einfach ein Risiko, dass man halt in Kauf nimmt, aber sich davon nicht den Spaß daran verderben lässt, auf Firmenkosten den Firmenjob schneller zu erledigen?
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Frage: wie sieht die Versicherungslage aus, sollte es zu einem Unfall kommen? Prinzipiell ist das ganze eine Geschaeftsreise, also denke ich erstmal an die Berufsgenossenschaft. Doch deckt die auch "aussergewoehnliche" Anreisen ab, wie eben Privatflugzeug? Oder zieht die sich aus der Schadensgeschichte raus mit der Begruendung, dass die Anreise offensichtlich Privatvergnuegen und fuer den geschaeftlichen Anlass nicht angemessen war?
Hallo Thomas,
habe gerade diesbezüglich mit der BG Verkehr in Wuppertal telefoniert:
Der BG ist das verwendete Transportmittel, dessen Finanzierung oder Eigentumsverhältnisse völlig egal, so lange es sich bei dem Transport/der Reise um eine Dienstreise oder den Weg von und zur Arbeit handelt (Der Sachbearbeiter erläuterte mir das an Hand eines Paketboten, der seine Pakete ausliefert. Dieser sei versichert, egal ob er die Pakete mit dem Fahrzeug des Arbeitgebers, seinem Privatwagen oder zu Fuß ausliefere.).
Kein Versicherungsschutz bestünde lediglich bei privat veranlassten Wegen (auch innerhalb einer Dienstreise). Beispiel hier sei der Weg während eines dienstlichen Hotelaufenthalt vom Hotel zu einem Restaurant zwecks Nahrungsaufnahme.
Gruß,
Guido
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