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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Mai 2016: Von Frank Naumann an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Nimmt man als Beispiel eine Multicrew-Besatzung im Airliner: demnach würde es ja auch genügen, wenn ein Besatzungsmitglied über den entprechenden Spracheintrag verfügt, dem ist aber NICHT so...

Doch, Wolfgang, genauso ist es. Im Airliner geht man immer davon aus, dass ein Triebwerk, ein Autopilot, ein Hydrauliksystem, ein Pilot etc. ausfällt. Dann muss der verbleibende Pilot in der Lage sein, den Flug allein sicher zu Ende zu führen, d.h. dann hat nur einer den Spracheintrag. Und wenn es sich die Airlines so wie früher leisten würden, noch einen Navigator, einen Bordingenieur und einen Funker zu bezahlen, bräuchte er noch nicht mal den. Die Tatsache, das im Airliner heutzutage zwei Menschen mit Lizenz und LP sitzen, ist also kein gesetzliches Erfordernis, sondern Folge der Personalkostenminimierung der Airline.


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