Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. Mai 2016: Von Winfried Weiss an Jan Brill

"Wir sollten dem LBA und den Landesluftfahrtbehörden nicht auch noch Vorschläge für immer restriktivere Interpretationen liefern"

Das LBA hat gezeigt, dass es genug eigene Fantasie hat und externe "Vorschläge" garnicht benötigt.

Dagegen ist die Frage für FI/CRI sehr wohl von Interesse, auch gerade wegen der bisherigen Interpretationsspielräume. Der FI/CRI hat ein besonderes Interesse an Rechtssicherheit. Er ist verantwortlicher PIC an Bord.

***********

"Sonst wäre ja z.B.

  • In-Übung-Haltung mit Lehrer,
  • Airport Familiarization,
  • Area Familiarization (z.B. Alpeneinweisung),
  • Company-Training
  • Unterschiedsschulung oder
  • Vertrautmachen

auch nur an einer ATO machbar."

Das trifft bestenfalls für die Unterschiedsschulung zu. Alles andere genannte ist nur "In-Übung-Haltung, Vertrautmachen, Training" und damit unterhalb des levels einer Schulung.

**********

Nebenbei habe ich nicht vom Erfordernis einer ATO gesprochen, sondern vom Erfordernis von zur Schulung zugelassenen LFZ. Das aber nur am Rande.

Worauf ich hinaus will, ist etwas anderes. Mich stört der Begriff "Schulungsflug". Schulung ist im engeren Sinne das Erlernen von etwas Neuem. Hier wird aber nichts Neues gelernt, sondern bereits Erlerntes wiederholt (von mir aus "trainiert", "geübt", "aufgefrischt", ...), aber nicht geschult. Also sollte darauf hingewirkt werden, treffende Begriffe ohne Interpretationsspielraum zu verwenden. Denn letztere haben wir bekanntlich genug. Durch Verschweigen schaffen wir solche weichen Stellen aber nicht aus den Regelwerken.

27. Mai 2016: Von Jan Brill an Winfried Weiss Bewertung: +1.00 [1]

Worauf ich hinaus will, ist etwas anderes. Mich stört der Begriff "Schulungsflug". Schulung ist im engeren Sinne das Erlernen von etwas Neuem. Hier wird aber nichts Neues gelernt, sondern bereits Erlerntes wiederholt (von mir aus "trainiert", "geübt", "aufgefrischt", ...), aber nicht geschult.

Also ich lerne bei jedem Flug etwas Neues. Ob Schulung oder nicht. Über den Begriff kann man streiten, so völlig daneben finde ich ihn nicht, denn er grenzt das ganze klar von jeglicher Prüfung ab. Und das ist nicht nur für den Schüler wichtig, sondern auch für den Lehrberechtigten.
Außerdem: Warum muss ich mit dem Schüler beim "Schulungsflug" das machen was er jeden Tag macht und offensichtlich beherrscht? Warum nicht etwas Neues? Z.B. IR-Training, Upset-Recovery o.ä.? Je nach Kandidat und seinen Bedürfnissen finde ich diese Freiheiten beim Schulungsflug ggü. der Befähigungsüberprüfung sehr nützlich und nutze sie gerne.

Nebenbei habe ich nicht vom Erfordernis einer ATO gesprochen, sondern vom Erfordernis von zur Schulung zugelassenen LFZ. Das aber nur am Rande.

Dann vestehe ich Ihren Beitrag noch weniger. Die besonderen Anforderungen an das LFZ ergeben sich ja durch die Meldung desselben in einer ATO. Nicht durch die Art des Fluges. Eine "Zulassung für Schulung"? Wer erteilt die wie und wo?

Das trifft bestenfalls für die Unterschiedsschulung zu. Alles andere genannte ist nur "In-Übung-Haltung, Vertrautmachen, Training" und damit unterhalb des levels einer Schulung.

Wenn Sie die Begriffe "Training" und "Schulung" in Bezug auf die VO 1178/2011 klar voneinander abgrenzen können, würde mich das sehr interessieren. Ich kann das leider nicht.


viele Grüße
Jan Brill


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang