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3. November 2014: Von Viktor Molnar an Erik N.
Ja, leider ist das immer noch so. Es gibt allerdings im Rechtswesen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, was bei der Formulierung neuer Gesetze und Verordnungen eigentlich ein Thema sein muss! Wen ein neues Gesetz nicht den Zweck erfüllt, der angestrebt wird, oder die "Nebenwirkungen" eben nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen, dann ist dieses Gesetz abzuschmettern. Beispiele der Unverhältnismäßigkeit gäbs reichlich in der Luftfahrt. Es ist halt schwer, einen Behördena*** damit festzunageln, der das klar anders sieht. Es wär halt ein Ansatz für Organisationen wie AOPA etc. , den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit heftig zu postulieren, bzw. Beschwerden an übergeordnete Stellen zu richten, wenn das fragliche Amt keine fundierten Nachweise bringt, daß neue Bestimmungen in ihren Folgen den Grundsatz einhalten.

Vic

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