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26. März 2014: Von Achim H. an Sebastian Meier
Sie sagen zwar, dass von einem Lufttüchtigen Zustand nicht länger ausgegangen werden kann.. ABER
- Solange dieser Satz nicht in Chapter 04 (Airworthiness Limitations) oder dem Kennblatt steht, hat er bei der
FAA keine rechtliche Relevanz (für private Halter).
- Bei der EASA/LBA ist das genau der Knackpunkt, in wieweit das Maintenance Manual bindend ist, wird ja diskutiert ohne Ende...

Es gibt auch noch die Option einer ASID, wie es vom LBA für die Cessna Twins in der Vergangenheit genehmigt wurde. Gomolzig hat da eine günstigere Möglichkeit als von Cessna vorgeschrieben entwickelt und das LBA hat diese akzeptiert als gleichwertig.

Du könntest als Entwicklungsbetrieb also eine alternative SID entwickeln und genehmigen lassen und dann viel Geld verdienen...

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