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26. Dezember 2013: Von  an RotorHead
Korrekt, sehe ich auch so.
26. Dezember 2013: Von  an Wolfgang Lamminger
Entweder der FI hat die Kompetenz, die Voraussetzungen zur Verlängerung eines Classratings zu prüfen und zu bestätigen oder eben nicht. Wenn er dies auf einem Formular darf, warum dann nicht auf einem anderen Papier?

Weil "das andere Papier" ein offizielles, von der Behörde ausgestelltes Dokument ist. (Sichtweise der deutschen Behörde). Da möchte die Behörde, dass nur der von ihr Beauftragte drauf herum schreibt.

Ich kann das nur verstehen, wenn ich mich in die Position der Behörde versetze.

Aus der Sicht des Piloten oder FI schlage ich mir jedoch mit der flachen Hand vor den Kopf: Die Vollständigkeit der Voraussetzungen zu kontrollieren kann nun wirklich jeder einmal unterwiesene Sachbearbeiter des Amts - egal ob mit und ohne Lizenz. Und er tut es auch!

Ich hätte für die gesamte Pilotenschaft mir gewünscht, dass man auch den FI´s bei der Handeintragung die gleichen Rechte zugesprochen hätte wie den Sachbearbeitern. Es ist m.E. nur ein Verwaltungsakt, der beschlossen werden muss. Vielleicht ist so etwas bei unserer Interessenvertretung (AOPA) sogar schon unterwegs?
26. Dezember 2013: Von Willi Fundermann an 
Beitrag vom Autor gelöscht
26. Dezember 2013: Von Hubert Eckl an 
Danke ! Zu Deinem Zahlenbeispiel oben: Ich habe Anfang Dez meine neue EASA-Lizenz bekommen, umgeschrieben vom ICAO. Dachte, da aller Voraussetzungen erfüllt, mein Biannual würde dann bis Dez 15 reichen. Irrtum. die haben das alte Checkdatum 15.4. genommen.
26. Dezember 2013: Von Bernd Almstedt an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Meine Berechtigung nach JAR-FCL lief bis zum 29.07.2013 aber da ich mit den Mindeststunden keinerlei Probleme und von einigen Verzögerungen in der Bearbeitung gehört hatte wollte ich auf Nummer sicher gehen und habe im April 2013 meinen Übungsflug mit FI absolviert und den Übungsbericht zusammen mit einer Kopie meiner Lizenz Anfang Mai an das zuständige Luftamt geschickt. Ein paar Tage später bekam ich meinen neuen EASA Schein mit eingetragener Lizenz PPL (A) und Berechtigung SEP(land) gültig bis zum 29.07.2015 zurück.

Der Verwaltungsakt hat mich 50€ gekostet plus Porto für Einsendung des Übungsberichts sowie später der Rücksendung des alten Scheins nach Erhalt des neuen EASA Scheins.

Da ich überall mehr als genug Zeitreserven hatte und mein alter Schein weiterhin gültig war, hat mich die ganze Sache Null Nerven gekostet, auch wenn ich anfangs von einigen Wochen "Laufzeit" im Luftamt ausgegangen war...
27. Dezember 2013: Von  an Daniel Gebhardt
Hallo Daniel.

Ich nehme an, es handelt sich um einen EASA PPL(A).

Man muss den "Checkflug" erklären, den gibt es so nicht in der EASA FCL.

Checkflug muss man bei EASA übersetzen in

  • eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer (FE). Diese Befähigungsüberprüfung muss in den letzten drei Monaten vor Ablauf der Berechtigung liegen um das aktuelle Ablaufdatum der Berechtigung zu verlängern. Wird die Befähigungsüberprüfung innerhalb des Zeitraums von mehr als drei Monaten vor dem Verfallsdatum der Berechtigung gemacht, wird das Datum der Befähigungsüberprüfung vom Prüfer um 2 Jahre verlängert.
oder
  • einen Schulungsflug mit Lehrer (FI). Dieser Schulungsflug muss innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Berechtigung liegen. Hier verlängert die Behörde auf Antrag des Berechtigungsinhabers, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, das Datum der aktuellen Berechtigung um 2 Jahre.

Vgl, FCL.140.A Absatz b)1)i), dankenswerterweise von Richard Müller eingestellt.


Deshalb explizit die Antwort auf Deine Frage(n):

Muss die Reihenfolge eigentlich 12 Stunden -> Checkflug -> Verlängerung einreichen sein
Antwort: Nein


oder geht auch paar Stunden -> Checkflug -> Rest der 12 Stunden -> Verlängerung einreichen?
Antwort: JA, aber bitte die Fristen bei einer Befähigungsüberprüfung beachten.
###-MYBR-###
>
27. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an  Bewertung: +1.00 [1]
Der Schulungsflug kann aber eben auch mit FE stattfinden. Nur weil ein Prüfer an Bord ist, wird aus dem Schulungsflug nicht gleich eine Prüfung.

Kann in deinem Beitrag missverstanden werden.
27. Dezember 2013: Von  an Philipp Tiemann
Der Schulungsflug kann aber eben auch mit FE stattfinden. Nur weil ein Prüfer an Bord ist, wird aus dem Schulungsflug nicht gleich eine Prüfung.

Kann in deinem Beitrag missverstanden werden.

Ja, das stimmt, danke für den Hinweis.

Da die FEs immer auch FIs sind, können sie zwei Rollen spielen. Man sollte deshalb als Proband vorher mit dem FE vereinbaren, für welche der beiden Rollen man ihn angeheuert hat.
27. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an Philipp Tiemann
Im Übrigen halte ich den neuem Begriff "Schulungsflug" (übersetzt vom englischen "training flight") in Deutschland für problematisch. Niemand wird nämlich argumentieren können, dass ein sog. Schulungsflug keine Schulung darstellt. Das Problem nämlich: kaum eine Privatmaschine ist für Schulung versichert. Eigner können also womöglich in Zukunft diesen Flug nicht mehr auf der eigenen Maschine absolvieren, denn FIs und FEs werden (sollten?) sich zukünftig weigern, bei einem Flug PIC zu sein, für den das Flugzeug ausdrücklich nicht versichert ist.

Wie seht ihr das?

Flugzeugversicherungen sprechen ja meines Wissens dort wo es
Um den Versicherungsumfang geht leider nie von "ab-initio Schulung" oder "Flugausbildung", sondern schlicht nur von "Schulflügen"...
27. Dezember 2013: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann
Dazu kann ich nur empfehlen, bei dem Versicherer oder dem Makler Eures Vertrauens, darum zu bitten, dass solche Übungs-/Schulungsflüge per Endorsement (Änderung) in Euren Versicherungsvertrag aufgenommen wird. Bei mir war das überhaupt kein Problem, da es sich nicht um ab-initio handelt.
27. Dezember 2013: Von  an Philipp Tiemann
Das Versicherungsproblem haben Generationen von Piloten, Fl und FE schon lange erfolgreich ignoriert, denn neu ist das nicht. Für den Fall gab und gibt es von der Versicherung die weitgehend unbekannten Tageserweiterungen des Versicherungsumfangs für Schulungs- und Überprüfungsflüge ...
28. Dezember 2013: Von Daniel Gebhardt an 
Danke, ich meinte den Schulungsflug mit Lehrer. Dann muss auf der nächsten Dienstreise nach Deutschland nur noch das Wetter mitspielen ... ist Anfang Februar ja in Deutschland leider nicht ganz so unproblematisch wie in meinen derzeitigen Gefilden (Hombase WMKJ, Johor Baru).

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