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27. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an  Bewertung: +1.00 [1]
Der Schulungsflug kann aber eben auch mit FE stattfinden. Nur weil ein Prüfer an Bord ist, wird aus dem Schulungsflug nicht gleich eine Prüfung.

Kann in deinem Beitrag missverstanden werden.
27. Dezember 2013: Von  an Philipp Tiemann
Der Schulungsflug kann aber eben auch mit FE stattfinden. Nur weil ein Prüfer an Bord ist, wird aus dem Schulungsflug nicht gleich eine Prüfung.

Kann in deinem Beitrag missverstanden werden.

Ja, das stimmt, danke für den Hinweis.

Da die FEs immer auch FIs sind, können sie zwei Rollen spielen. Man sollte deshalb als Proband vorher mit dem FE vereinbaren, für welche der beiden Rollen man ihn angeheuert hat.
27. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an Philipp Tiemann
Im Übrigen halte ich den neuem Begriff "Schulungsflug" (übersetzt vom englischen "training flight") in Deutschland für problematisch. Niemand wird nämlich argumentieren können, dass ein sog. Schulungsflug keine Schulung darstellt. Das Problem nämlich: kaum eine Privatmaschine ist für Schulung versichert. Eigner können also womöglich in Zukunft diesen Flug nicht mehr auf der eigenen Maschine absolvieren, denn FIs und FEs werden (sollten?) sich zukünftig weigern, bei einem Flug PIC zu sein, für den das Flugzeug ausdrücklich nicht versichert ist.

Wie seht ihr das?

Flugzeugversicherungen sprechen ja meines Wissens dort wo es
Um den Versicherungsumfang geht leider nie von "ab-initio Schulung" oder "Flugausbildung", sondern schlicht nur von "Schulflügen"...
27. Dezember 2013: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann
Dazu kann ich nur empfehlen, bei dem Versicherer oder dem Makler Eures Vertrauens, darum zu bitten, dass solche Übungs-/Schulungsflüge per Endorsement (Änderung) in Euren Versicherungsvertrag aufgenommen wird. Bei mir war das überhaupt kein Problem, da es sich nicht um ab-initio handelt.
27. Dezember 2013: Von  an Philipp Tiemann
Das Versicherungsproblem haben Generationen von Piloten, Fl und FE schon lange erfolgreich ignoriert, denn neu ist das nicht. Für den Fall gab und gibt es von der Versicherung die weitgehend unbekannten Tageserweiterungen des Versicherungsumfangs für Schulungs- und Überprüfungsflüge ...

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