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4. Dezember 2013: Von Achim H. an Thomas Dietrich
Ist diese Interpretation mit der geschätzten Bundesoberbehörde abgesprochen?

Ich kann es mir in der Praxis schwierig vorstellen, den Prüfer in Land X davon zu überzeugen, dass das fett aufgedruckte Ablaufdatum nicht gilt. Ich glaub spätestens beim zweiten Verweis auf die EU-Verordnung wäre ich bereits nach Guantanamo abtransportiert...
4. Dezember 2013: Von  an Achim H.
Ja, darauf möchte ich es auch nicht ankommen lassen ...
4. Dezember 2013: Von  an Achim H. Bewertung: +0.00 [1]
richtig lesen: von den JAR-Scheinen, die vor dem 8.4.2012 ausgestellt wurden, ist nach dem 8.4.2017 keiner mehr gültig, denn die eingedruckte Gültigkeitsdauer ist nicht länger als 5 Jahre. Das war schon immer so beabsichtigt.

Bei PPL-N und ICAO Scheinen sieht das schon anders aus!
4. Dezember 2013: Von Achim H. an 
Selber richtig lesen! Thomas Interpretation ist durchaus fundiert, der Wortlaut gibt das genauso her. Ich halte es nur in der Praxis für etwas gewagt.

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