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6. Oktober 2013: Von Wolff E. an frank ernst

...Auffangbecken anderer Behörden herhalten muss...

Das fördert mit Sicherheit die Fachkompetenz der Luftfahrtbehörden. Ist ja wie im Bundestag, da ist auch der Fachmann genau für sein Fach zuständig. Also Rösler für Wirtschaft, Merkel für alles usw. Solange es so ist, das in Fachbehörden der Schwerpunkt auf rechtlichem liegt und die eigentliche Fach-Kompetenz sekundär ist, kann so ein System nicht wirklich brauchbares produzieren. Stelle mir nur mal vor das ein Dachdecker Psychotherapien anbietet, ein Zahnarzt Getriebe repariert und ein Altpapierentsorger eine Politikzeitung herausgibt. Keiner von uns würde das akzeptieren. Warum aber bei Behörden wo es doch gerade um uns alle geht? Ich denke mal, dieses Regelwerk, sofern es so kommt, führt zu massivem Ausflaggen. Die US-Trust-Firmen reiben sich bestimmt schon die Hände (sofern der Goverment Shutdown zu Ende geht).

6. Oktober 2013: Von Peter Luthaus an Jan Brill
Aber immerhin handelt es sich bei den AMC nicht um etwas gesetzlich bindendes (siehe auch die konsequente Formulierung should). Also könnte jemand begründet eine alternate means of compliance beantragen, die besagt, dass ein regelmäßig überprüfter Motor ein gleiches Sicherheitsniveua bietet. Eine entsprechende Statistik mit Motorausfällen innerhalb der TBO vergleichend mit Motorausfällen von on condition betriebenen Motoren wird sich finden?
6. Oktober 2013: Von Roland Schmidt an Achim H.
So ganz hoch scheint der Leidensdruck diesbezüglich beim LBA noch nicht zu sein, denn Experimentals nimmt man per se nicht in's deutsche Register. Um der Unlogik noch einen drauf zu setzen, gestattet man allen in einem ECAC registrierten Experimentals den Einflug ohne Einschränkungen und Genehmigungserfordernis. Aber für irgendjemanden muss das wohl Sinn gemacht haben. Ein weiteres Beispiel:US-registrierte Experimentals dürfen in D IFR geflogen werden (wenn sie das in den USA dürfen). Ausgerechnet diese werden beim Bau aber weit weniger überwacht, als die meisten europäischen. Auch hier müßig, nach einer logischen Erklärung dafür zu suchen.
6. Oktober 2013: Von Achim H. an Roland Schmidt
Beispiel:US-registrierte Experimentals dürfen in D IFR geflogen werden

Interessant, hast Du dafür eine Quelle? Nach ECAC dürfen sie das nämlich nicht. In der Praxis scheint es keinen zu kümmern, da gibt es einen Schweizer mit einer Lancair Turbine der fröhlich IFR durch Europa fliegt und Reiseberichte bloggt. Ich würde mir aber keinen Flieger für so viel Geld kaufen, in der Hoffnung, dass mich keiner erwischt.
6. Oktober 2013: Von Roland Schmidt an Achim H.

Das müsste im AIP GEN enthalten sein. Da gibt es eine Allgemeinerlaubnis für Einflüge von in ECAC-Ländern zugelassenen Selbstbauflugzeugen, die auf VFR beschränkt ist (GEN 1-17). Bin mir recht sicher, dass da auch die Einflugerlaubnis für "den Rest" geregelt ist, und die enthält eine solche Beschränkung nicht, wohl aber eine solche auf maximal 180 Kalendertage im Jahr (wer auch immer das wie überprüfen soll). Schweden erlaubt IFR-Flüge explizid mit Experimentals, dass hat mir die dortige CAA erst kürzlich bestätigt.

Wie gesagt, die Regelung im AIP zu US-Experimentals habe ich gerade nicht parat.

Übrigens meinte ich in meinem vorigen Post auch "ausländische Experimentals", die das LBA nicht auf's deutsche Register lässt. Deutsche natürlich schon :-)

6. Oktober 2013: Von Roland Schmidt an Roland Schmidt

Habe diesen link des LBA gefunden. Ersetzt aber natürlich nicht das AIP, das dies regelt.

https://www.lba.de/DE/Betrieb/Einflug/Restricted.html?nn=23246

6. Oktober 2013: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Wolff E.
..., dass ein Dachdecker Psychotherapien anbietet

Das Schöne ist daran, das ein Psychologe im Knastjargon "Dachdecker" genannt wird....


Viele Grüße
6. Oktober 2013: Von Norbert S. an Hofrat Jürgen Hinrichs
eine sog. "Freudsche Richtigleistung" ;-)
6. Oktober 2013: Von Wolff E. an Hofrat Jürgen Hinrichs
@Juergen. Das wusste ich war aber keine Anspielung auf Psychotherapeuten.

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