Entgegen aller Erwartung ist heute nachfolgende Antwort von unserem angeblichen Wirtschaftsminister auf abgeordnetenwatch.de erschienen. Inhaltlich entspricht der Quark gleichlautend der Argumentation der Ministerialbeamten während den mündlichen Verhandlungen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Also nichts Neues im Land Bayern!
Ich hatte ja in meiner Anfrage von öffentlichen, allgemein zugänglichen Plätzen gesprochen. Es wäre schön, wenn einer der Piloten, die hier lesen, dem Herrn Zeil eine weitere Frage stellen würde, etwa ob er bereit wäre, Verdienstausfall eines Berufspiloten/Bußgeld und die Krankenhauskosten zu übernehmen, wenn der Pilot mit einem Flugzeug der G-Klasse versucht, auf 408 m Bahn in Jesenwang zu landen, im Oktober in Oberschleißheim, wenn das Flugbewegungskontingent schon längst erschöpft ist, oder ohne Spezial-Sondererlaubnis auf den genannten Plätzen EDMO, Gröbenried oder Moosburg landet. Für den Grasplatz in Moosburg bitte Aerostar o.ä. Das Ganze bitte noch vor der Wahl.
Beste Grüße W. Pohl
quote Sehr geehrter Herr ,
die Planungsregion München (Region 14) ist luftverkehrsmäßig intensiv
und angemessen erschlossen. In der Region liegt der internationale
Verkehrsflughafen München. Für das Verkehrssegment von bis zu 3 Tonnen
Höchstabflugmasse stehen im Rahmen der jeweiligen Genehmigungen die
Sonderlandeplätze Dachau-Gröbenried, Jesenwang, Moosburg und
Oberschleißheim zur Verfügung. In der Region liegt zusätzlich noch der
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, der für den qualifizierten
Geschäftsreiseflugverkehr zur Verfügung steht. Ergänzend tragen auch in
jeweils etwa nur 70 km Entfernung von der Landeshauptstadt
Verkehrslandeplätze in angrenzenden Planungsregionen nach Osten in
Landshut, nach Westen in Augsburg und nach Norden in Manching zur
luftverkehrsmäßigen Anbindung für die Allgemeine Luftfahrt bei. Alle
drei Verkehrslandeplätze sind über Autobahnen bestens angebunden. Mit
dieser Flugplatzinfrastruktur wird sichergestellt, dass die
aufkommensstärkste Region Bayerns ausreichend für die unterschiedlichen
Luftverkehrsarten erschlossen ist, ohne dass es der Zulassung eines
weiteren Flugplatzes bedarf. Die Region 14 hält bereits im
gesamtbayerischen Interesse den internationalen Verkehrsflughafen
München vor und trägt auch den mit seiner vorgesehenen Erweiterung
verbundenen Flächenverbrauch und Siedlungsdruck. Das luftverkehrliche
Ziel, dass in der Regel jede Region über zumin¬dest einen
Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen soll, muss
daher angesichts der ausreichenden luftverkehrlichen Erschließung in der
dicht besiedelten Region 14 hinter dem Bedarf an Siedlungs-, Gewerbe-
und Erholungsflächen zurückstehen. Nach der zum 1. Januar 2010 in Kraft
getretenen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll daher
in der Region München zusätzlich zu der bestehenden zivilen
Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen
werden.
Unabhängig von der geplanten Kapazitätserweiterung bleibt der Flughafen
München auch in Zukunft für den höherwertigen Geschäftsreiseflugverkehr
im Instrumentenflug mit Flugzeugen über 2 t Höchstabflugmasse offen.
Mit freundlichen Grüßen
StM Martin Zeil, MdL
unquote
|