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27. August 2013: Von  an Klaus-P. Sternemann
Entgegen aller Erwartung ist heute nachfolgende Antwort von unserem angeblichen Wirtschaftsminister auf abgeordnetenwatch.de erschienen. Inhaltlich entspricht der Quark gleichlautend der Argumentation der Ministerialbeamten während den mündlichen Verhandlungen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Also nichts Neues im Land Bayern!

Ich hatte ja in meiner Anfrage von öffentlichen, allgemein zugänglichen Plätzen gesprochen. Es wäre schön, wenn einer der Piloten, die hier lesen, dem Herrn Zeil eine weitere Frage stellen würde, etwa ob er bereit wäre, Verdienstausfall eines Berufspiloten/Bußgeld und die Krankenhauskosten zu übernehmen, wenn der Pilot mit einem Flugzeug der G-Klasse versucht, auf 408 m Bahn in Jesenwang zu landen, im Oktober in Oberschleißheim, wenn das Flugbewegungskontingent schon längst erschöpft ist, oder ohne Spezial-Sondererlaubnis auf den genannten Plätzen EDMO, Gröbenried oder Moosburg landet. Für den Grasplatz in Moosburg bitte Aerostar o.ä. Das Ganze bitte noch vor der Wahl.


Beste Grüße
W. Pohl

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Sehr geehrter Herr ,

die Planungsregion München (Region 14) ist luftverkehrsmäßig intensiv und angemessen erschlossen. In der Region liegt der internationale Verkehrsflughafen München. Für das Verkehrssegment von bis zu 3 Tonnen Höchstabflugmasse stehen im Rahmen der jeweiligen Genehmigungen die Sonderlandeplätze Dachau-Gröbenried, Jesenwang, Moosburg und Oberschleißheim zur Verfügung. In der Region liegt zusätzlich noch der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, der für den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr zur Verfügung steht. Ergänzend tragen auch in jeweils etwa nur 70 km Entfernung von der Landeshauptstadt Verkehrslandeplätze in angrenzenden Planungsregionen nach Osten in Landshut, nach Westen in Augsburg und nach Norden in Manching zur luftverkehrsmäßigen Anbindung für die Allgemeine Luftfahrt bei. Alle drei Verkehrslandeplätze sind über Autobahnen bestens angebunden. Mit dieser Flugplatzinfrastruktur wird sichergestellt, dass die aufkommensstärkste Region Bayerns ausreichend für die unterschiedlichen Luftverkehrsarten erschlossen ist, ohne dass es der Zulassung eines weiteren Flugplatzes bedarf. Die Region 14 hält bereits im gesamtbayerischen Interesse den internationalen Verkehrsflughafen München vor und trägt auch den mit seiner vorgesehenen Erweiterung verbundenen Flächenverbrauch und Siedlungsdruck. Das luftverkehrliche Ziel, dass in der Regel jede Region über zumin¬dest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen soll, muss daher angesichts der ausreichenden luftverkehrlichen Erschließung in der dicht besiedelten Region 14 hinter dem Bedarf an Siedlungs-, Gewerbe- und Erholungsflächen zurückstehen. Nach der zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll daher in der Region München zusätzlich zu der bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden.

Unabhängig von der geplanten Kapazitätserweiterung bleibt der Flughafen München auch in Zukunft für den höherwertigen Geschäftsreiseflugverkehr im Instrumentenflug mit Flugzeugen über 2 t Höchstabflugmasse offen.

Mit freundlichen Grüßen

StM Martin Zeil, MdL
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28. August 2013: Von Ursus Saxum-is an 
Irgendjemand sollte den Herrn Zeil einmal auf einen Rundflug zu den Münchner Flugplätzen in seinem Schrieb einladen ...

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