Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

13. Juni 2013: Von Peter Luthaus an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Ist das eigentlich rechtlich in Ordnung, wesentliche Grundrechte außer Kraft zu setzen, ohne dass eine Naturkatastrophe oder ähnliches passiert? Falls sich Herr Obama in Deutschland ohne wesentliche Einschränkungen der Grundrechte der Bürger in Deutschland nicht sicher fühlt, steht es ihm frei, auf einen Deutschlandbesuch zu verzichten, das wäre keine Katastrophe für Deutschland.
Will unser Staat wirklich wie ein totalitärer Staat elementare Rechte aus nichtigen Gründen außer Kraft setzen?
Begeht unser Staat damit nicht einen Rechtsbruch? Gibt es hier Juristen, die dies darlegen könnten und vielleicht noch ein Gericht anfragen können?
14. Juni 2013: Von Frank Naumann an Peter Luthaus
Da bin ich völlig Deiner Meinung! Als FTO-Inhaber und gewerblicher Vercharterer hättest Du beste Chancen, das Ganze zu kippen. Stichwort: Freiheit der Berufsausübung. Deine Klage wäre zu richten an:

Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin

Die Klagefrist endet am 9. Juli 2013. Und bitte halte uns auf dem Laufenden!

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang