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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Februar 2013: Von Philipp Tiemann an Timm H.
Ich vermute mal, so 'n Teil kann man nur N-reg. betreiben, richtig? Denn D-regs. bekommen ja grundsätzlich ein Lärmzeugnis, da dieses ja zunächst mal nur bescheinigt, dass der Flieger den für eine Verkehrszulassung maximalen Lärmwert unterschreiten (erhöhter Lärmschutz ist ein ganz anderes Thema).

Wenn N-reg: stell dir einfach ein Lärmzeugnis gemäß FAA-Richtlinien und entsprechendem Vordruck selbst aus. Dieses wird von den meisten deutschen Plätzen in aller Regel problemlos akzeptiert.

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