Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Leserflugzeug | AVGAS und MOGAS  
11. Oktober 2013: Von Pawel Mroczkowski 
Darf man bei LISA die beiden Sorten mischen?
11. Oktober 2013: Von Friedhelm Stille an Pawel Mroczkowski
Hallo Pawel,

bei LISA Frankfurt definitiv ja.
Was LISA Berlin angeht, kann ich dies - da der Checkout ja fuer die beiden Cheetahs gleichermassen gueltig ist - nur ANNEHMEN.

Friedhelm
11. Oktober 2013: Von Thomas Endriß an Pawel Mroczkowski
Bei einem Mogas-tauglichen Flugzeug kannst Du grundsätzlich MOGAS und AVGAS beliebig mischen. Beim O320 der Lisa auf jeden Fall. Ursprünglich für AVGAS zugelassen, dann mit STC auch für MOGAS. Allerdings bekommst Du nur den MOGAS-Preis erstattet. Das hat aber nichts mit der Mischbarkeit zu tun :-)
11. Oktober 2013: Von Achim H. an Thomas Endriß
Beim Porsche-Flugmotor musst Du einen Drittelmix machen. 1/3 AVGAS, 2/3 Mogas, das erfordert mitunter höhere Mathematik...
11. Oktober 2013: Von Roland Schmidt an Achim H.
Das ist bei meiner Simson einfacher. Da reicht ein Liter Zweitaktöl für viele Tankfüllungen. Ich stelle mir gerade vor, wie ich mit der PFM C 182 ein 100 l Avgas-Fass mitschleppe, um beim Volltanken richtig zu mischen ;-) Kein Wunder, dass sich der PFM nicht durchsetzen konnte. Das wäre beim Rotax Sechszylinder (936 oder so?) bestimmt nicht passiert, wenn er auf den Markt gekommen wäre - ja, wenn....
12. Oktober 2013: Von Achim H. an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]
Als der PFM auf den Markt kam, war Benzin noch verbleibt, auch für Autos. Es wäre sicherlich kein Problem gewesen, den PFM auf unverbleit umzustellen aber damals war er schon abgekündigt. Da also niemand den Nachweis erbringen konnte, hat man sich mit dem LBA darauf geeinigt, dass 1/3 AVGAS 2/3 95- oder 98-Oktan die Anforderungen erfüllt. Obwohl 100LL für "low lead" steht, hat es wesentlich mehr Blei (TEL) als der vollverbleite Kraftstoff von früher.

Wie man das in der Praxis handhabt, ist eine andere Sache. Besäße ich einen PFM würde der nicht sehr viel Blei sehen. Ist nen guter Motor, wenn die an der Sache drangeblieben wären, hätte sich der Motor und seine Ableitungen durchgesetzt.
14. Oktober 2013: Von Marco Scheuerlein an Pawel Mroczkowski
Hallo,

Bei Luftfahrzeugen mit "Mogas" STC kann und darf gemischt werden. als Praxistipp empfehle ich bei leerem Tank den zuletzt verwendeten Kraftstoff zu verwenden, bei 1/2 oder 3/4 leerem Tank ohne bedenken Avgas oder Mogas drauftanken.

hintergrund ist folgender: Avgas hat die Eigenschaft die Schläuche zu verhärten (bzw. verspröden), Mogas, oder besser gesagt Autokraftstoff nach EN 228 weicht das Material an. in reiner Wechselwirkung kann es zuUndichtigkeiten an den Schläuchen kommen.

Ich erlaube mir in Anlehnung auf die Veröffentlichungen des LBA bezüglich Zulassung von Luftfahrzeugen und den darin verwendbaren Kraftstoff folgenden Hinweis :
"viele Luftfahrzeuge und deren Motoren wurden für AVGAS 87 zugelassen, nicht für Avagas 100LL. Da Avgas 100LL als Ersatzkraftstoff zwangsweise durch die Kraftstoffhersteller eingeführt wurde und KEIN Flugzeughersteller JEMALS seine Zulassungen revidiert hat ist AVGAS 100LL ebensowenig wie andere Kraftstoffe für die meisten Flugzeuge zugelassen. Komentaren zu meinen Äusserungen vorweggenommen, ich habe die Sachlage schon vor einiger zeit mit dem LBA erörtert und wurde in der Sachlage bestätigt. Jedoch ist nur noch 100LL verfügbar und man muß diesen Umstand als gegeben hinnehmen."

gruß

7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang