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26. Mai 2025 16:33 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Wolfgang Schütz

... hier werden inzwischen Preise aufgerufen, die schlicht unverschämt sind.

Oh... hier ist wohl einiges klarzustellen:

Sprachprüfungen nach FCL.055 und § 125 LuftPersV sind bei einer "anerkannten Stelle" nachzuweisen. Das ist eine sog. "LTO" (Language Testing Organiation) - z. B. hier: https://www.daec.de/sportarten/motorflug/service/

Die LTO muss von der zuständigen Behörde genehmigt sein und wird regelmäßig auditiert, muss eine entsprechende Oranisationsstruktur, ein Prüfungsprogramm, regelmäßige Überprüfungen der Prüfer u. v. m. machen - das kostet Geld.

Die Sprachprüfung kann natürlich im Rahmen einer Auffrischungsschulung, Befähigungsüberprüfung etc. stattfinden, dazu muss der Examiner (oder Fluglehrer, ...) aber auch Sprachprüfer sein. (Siehe entsprechendes Formblatt hier)

Die Regeln dazu (einschließlich der Wiederholungsinteravalle) haben sich nicht die "geldgierigen" Prüfer ausgdeacht, sondern die ICAO. 2008 wurden diese Regeln in deutsches Recht umgesetzt.

Das LBA hat das auf seiner Webseite hier umfassend beschrieben.


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