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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. November 2024: Von Toni S. an Felix B—— Bewertung: +7.00 [7]

Ich war im Sommer erstmalig in EDFM und ehrlich gesagt ging es mir (fast) genau wie dem Kollegen, den Du im Funk gehört hast. 09 war in Betrieb und ich bekam die Rollanweisung "Über A und D zum Rollhalt <was immer da ganz im Westen ist> Piste 09". In dem Fall musste ich also sogar die Piste (allerdings im Bereich der versetzten Schwelle) kreuzen, in meiner Erinnerung war die Freigabe aber trotzdem genau so. Und der Rollhalt A hat auch noch sehr deutlich blinkende Warnleuchten und ich war mir nicht bewusst, eine explizite Freigabe zum Überrollen des Rollhalts bzw. zum Kreuzen der Piste gehabt zu haben.

Ergebnis: Ich habe kurz nachgefragt (ob ich freigegeben bin zum Kreuzen und dass die Warnleuchten blinken) und bekam "Frei zum Kreuzen, die Blinklichter bleiben immer an". Völlig freundlich und alles gut.

Ganz einfach: Wenn vor mir eine durchgezogene, gelbe Linie auf dem Boden ist und ich nicht 100%ig sicher bin, dass ich drüber rollen darf, frage ich nach! Der Ärger, den es auslösen kann, wenn man doch nicht durfte, aber weiter gerollt ist, ist ungleich größer als anders herum. Wenn das in EDFM anders üblich ist, ist das für die Einheimischen ja OK, aber freundlich Nachfragen ist doch immer besser als eine Runway Incursion!

18. November 2024: Von Felix B—— an Toni S.

Ja spannend, idealerweise hätte der Turm initial eine hold short instruction gegeben oder direkt/im Verlauf die Freigabe zum Kreuzen gegeben. Scheint da lokal eine gewisse Nachlässigkeit zu geben, die man sich wohl als Pilot nicht zu eigen machen sollte. Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Im Extremfall bedeutet das unerlaubte Überrollen eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld max 50k€.


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