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25. Dezember 2023: Von Joachim P. an Patrick Leanhard Bewertung: +2.00 [2]

Nochmal der Versuch einer Abkürzung:

In der DSGVO geht es um die Identifizierbarkeit durch die "Zuordnung einer Kennummer" und es ist common sense, dass ein Autokennzeichen eine solche Kennummer darstellt, die die Identifizierung einer Person erlaubt. Aktuell gibt es weder hier im Thread noch in den Weiten des Internets solide Argumente, dass Luftfahrzeugkennzeichen nicht als Kennummern Sinne der Verordnung anzusehen sind.


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