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Das neue Heft erscheint am 1. November
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Dezember 2023 14:57 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Patrick Lianhard (Lean hard!) Bewertung: +3.00 [3]

Aus dem selben Grund, weshalb z.B. meine Kunden im Skiverleih deren Gewicht, Körpergröße, Alter etc. bekanntgeben müssen, und diese Daten sogar mit deren NAmen und Anschrift verknüpft sind. Ich benötige diese Daten, um mein Gewerbe im Rahmen der gesetzlichen Regularien zu betreiben. Aber niemand kann diese Daten in einem öffentlich zugänglichen Register/auf einer öffentlichen website einsehen. Ganz im Gegenteil ist die Sicherung dieser Daten höchst sensibel, weshalb ich hierfür auch einen externen Dienstleister mit seiner entsprechenden Verleihsoftware fürstlich entlohne...

24. Dezember 2023 16:20 Uhr: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Reinhard Haselwanter

Wozu eine Anschrift beim Skiverleih bekannt geben?

24. Dezember 2023 17:13 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Da der Verleihvorgaang personenbezogen ist, und es mehrere Max Mustermann´s gibt. Und ferner, da ich wissen möchte, wer meine Skier gemietet hat (Haftungsgründe/Ausschluß der Haftung bei Übertragung des Equipments an jemanden anderen). Ich denke, dass auch jeder Vercharterer von LFZ´s, Booten, etc. aus diversen Gründen ziemlich genau wissen möchte, wer das jeweilige Verleihgerät chartert...

24. Dezember 2023 18:53 Uhr: Von Chris _____ an Reinhard Haselwanter

Wie schon gesagt, der eigentlich springende Punkt ist, dass Daten gelöscht gehören, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Nicht dass sie gar nicht erfasst werden - sondern nach Beendigung der Dienstleistung gelöscht. Das kapiert in Europa fast niemand. Jeder lässt sich abzeichnen, dass er erfassen und speichern darf und das war's. Es gehören Gesetze her, die das _Sammeln_ von Daten verbieten, wenn es nicht für die unmittelbare Dienstleistung erforderlich ist.


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