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14. November 2022: Von Tobias Schnell an Flieger Max L.oitfelder

An einem der beiden Airports muss ein konventioneller Anflug möglich sein.

So war es bisher, jetzt entfällt diese Anforderung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Flugzeug ist SBAS-ausgerüstet
  • Die Strecke, die destination und der alternate sind im SBAS-Gebiet
  • Die RAIM-prediction zeigt ABAS-Verfügbarkeit für den Fall, dass SBAS nicht zur Verfügung steht
  • Entweder die Destination oder der Alternate können mit einem non-SBAS-Anflug erreicht werden
  • Es gibt einen Notfallplan, wenn GPS komplett ausfällt

Zum letzten Punkt geben die AMC's dann die Optionen, die Thomas weiter oben schon gepostet hat.

@Patrick: In Verbindung mit NCO.IDE.195 könnte man dann tatsächlich legal IFR fliegen mit einem Flugzeug, das keinerlei konventionelles NAV-Equipment hat (die berühmte deutsche FSAV mal außen vor gelassen).


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