Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

5. März 2020: Von Dag Demming an Christoph E. Bewertung: +1.00 [1]
  • Was passiert nach Einführung des Basic-IR: kann ich dann als E-IR-Inhaber weiterhin ein CB-IR mit den 10h zus. Ausbildungszeit erlangen? Wird die Theorie weiterhin für das CB-IR anerkannt?

Ab September 2022 verlieren E-IR ihre Gültigkeit. BIR kann erworben werden aufbauend auf EIR. Theorie und Prüfung wird voll anerkannt, Praktische Module 1 + 3 (grundsätzliches Fliegen nach IFR + Streckenflug) ebenfalls. Modul 2 (Anflüge) müssen nachgeholgt und mit Prüfung abgeschlossen werden.

  • Wie ist der Weg geplant vom Basic-IR hin zu einem CB-IR? Gibt es den überhaupt? Wird die Theorie angerechnet

Für ein Upgrade braucht man 50h mit IFR-Flugplan als PIC. ATO bewertet ausreichendes Theoriewissen für CB-IR. ATO muss Anflüge bis auf Minima von 200ft schulen. Es folgt Prüfungsflug für CB-IR bei dem der Bewerber auch mündlich sein Theoriewissen demonstrieren muss. Schriftliche Prüfung findet nicht statt.

5. März 2020: Von Christoph E. an Dag Demming

Danke!

Die Gretchenfrage bleibt natürlich, ob der Zeitaufwand für ein B-IR in der Realität wesentlich geringer sein wird als die 40h für ein CB-IR heute. Die ATOs müssen ja auch irgendwie überleben...

5. März 2020: Von Philipp Tiemann an Christoph E. Bewertung: +3.00 [3]

Nicht unbedingt, weil die ATOs überleben müssen, sondern weil es um die Fähigkeiten des Piloten geht. Das BIR unterscheidet sich ja im Wesentlichen vom IR durch die Wetterminima; insbesondere die Approach-Minima. Aber: ob man nun bis 400 oder bis 200 Fuß fliegt, ist völlig unerheblich. Das ist fast der einfachste Teil. Schwierig beim Lernen des IFR-Fliegens ist das ganze Management. Das Briefen von Approaches während man akkurat fliegt und funkt, sauber geplante Initial Approaches, holds, missed approaches, wieder Funken, Flieger (und Avionik!!) sauber bedienen, etc. Heißt: das muss man so oder so zu 100% lernen.


Die Einschränkung auf höhere Minima hat also wenig mit Skills zu tun, sondern ist nur künstliche (und zweifelhafte) Differenzierungslinie zum vollen IR, was die Rechte angeht. Nochmal: das ILS oder den LPV anstatt bis 400 Fuß bis 200 Fuß runterreiten ist nahezu pillepalle.

Daher erwarte ich bei der Praxis wirklich nur wenig Einsparpotential beim BIR (wenn man alle Module macht) gegenüber dem IR. Und die Theorie ist sowieso gleich. Also in Summe kaum Erleichterung. Dafür aber ziemlich massive Einschränkung bei den Wetterbedingungen für Starts (Ceiling 600 ft und 1500 Meter Sicht - also SVFR-Conditions).

6. März 2020: Von Philipp Tiemann an Philipp Tiemann

Hier die vorgestern veröffentlichte Regulation, welcher u.a. das BIR einführt, und zwar wie es aussieht erst zum 8.9.2021...

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0359&from=EN

6. März 2020: Von Christoph E. an Philipp Tiemann

Ah, Klasse!

Ich lese den Text aber so, dass die Einführung schon am 08.04.2020 erfolgt:

"1. This Regulation shall enter into force on the twentieth day following that of its publication in the Official Journal of the European Union.

2. This Regulation shall apply from 8 April 2020."

08.09.2022 ist das Ende der Übergangsphase zwischen E-IR und B-IR.

6. März 2020: Von Achim H. an Christoph E.

Im Gesetz muss man immer weiterlesen... :-)

Abweichend von Absatz 2 gelten folgende Bestimmungen erst ab dem 8. September 2021:

Darunter fällt das BIR.


6 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang