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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Dezember 2018: Von Andreas Ni an Wolfgang Lamminger

Das wird alles nichts helfen, wenn ein lokaler Behördenmatador nach der Kontrolle festlegt, man habe nicht den entsprechenden LP Eintrag, um jenen fremdländischen Flugplatz zu benutzen, auf dem man gerade gelandet ist. Womöglich wird irgendwann der Rechtsweg Abhilfe schaffen, solange jedoch darf man sein Flugzeug nicht mehr fortbewegen, es sei denn, man findet einen Piloten, der erstens genau dieses Flugzeug fliegen darf, zweitens den LP Eintrag für das betreffende Land hat und drittens einen LP Eintrag in Englisch oder deutsch, denn er muss mir ja das Flugzeug genau dorthin fliegen, von wo ich weiterfliegen darf.

Oder man setzt sich dadrüber hinweg und fliegt von dannen, sobald jener Behördenmatador wieder verschwunden ist. Das aber würde definitiv ein Fliegen ohne gültige Lizenz bedeuten; ich zumindest werde da keinerlei Risiken eingehen, schliesslich wurde ich ja sogar mal (zu Unrecht, wie ich später vor Gericht beweisen konnte und das Gericht aufgrund erwiesener Unschuld das Verfahren per Freispruch einstellte) unzuverlässig erklärt, zweimotorig zu fliegen; einmotorig erkannte man mich übrigens für zuverlässig.

Ich habe einfach keinen Bock, nochmals ein Jahr meines Lebens nicht fliegen zu dürfen, nur weil irgend ein Behördenverwalter (ich hoffe, der Betroffene liest auch fleissig mit) wieder versucht, dicke Arme zu machen.


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