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27. August 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Man kann auch einfach in der deutschen Version der Vorschrift nachsehen, dort steht:

SERA.13001 Betrieb eines SSR-Transponders

a) Verfügt das Luftfahrzeug über einen betriebsfähigen SSR-Transponder, hat der Pilot den Transponder während des Fluges durchgängig zu betreiben, unabhängig davon, ob sich das Luftfahrzeug innerhalb oder außerhalb eines Luftraums befindet, in dem Sekundärrundsichtradar (SSR) für Zwecke des Flugverkehrsdienstes verwendet wird.

(EDIT: hat Florian auch schon geschrieben)

und als Ergänzung:

SERA.13010 Von der Druckhöhe abgeleitete Informationen

a) Verfügt das Luftfahrzeug über eine betriebsfähige Ausrüstung für Mode C, hat der Pilot diesen Modus durchgängig zu betreiben, sofern die Flugverkehrskontrolle keine andere Anweisung erteilt.

27. August 2018: Von Florian S. an Mich.ael Brün.ing
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Florian S.

Ja, habe ich beim 2. Lesen jetzt auch gesehen und gerade editiert.

27. August 2018: Von Stefan K. an Florian S.

War trotzdem schneller.... :-)


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