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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. August 2018: Von Malte Höltken an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Die einzig sinnvolle Lösung ist aber politisch in den meisten Ländern nicht durchsetzbar. Auch in Deutschland nicht!

Naja. NfL-1-1278-18:

3. SPRACHE

(1) Der Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst ist in englischer Sprache durchzuführen.

Die deutsche Sprache darf nur verwendet werden:

  1. bei Flügen nach Sichtflugregeln und im Rollverkehr auf Frequenzen, die für den Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache zugelassen sind, oder
  2. wenn der Empfänger der Meldung mit der englischen Sprache nicht vertraut ist.

21. August 2018: Von Florian S. an Malte Höltken

Zusammenfassend: In Deutschland muss Englisch gefunkt werden ausser dort, wo es wichtig wäre nur eine Sprache zu haben !

21. August 2018: Von Chris B. K. an Florian S.

Zusammenfassend: In Deutschland muss Englisch gefunkt werden ausser dort, wo es wichtig wäre nur eine Sprache zu haben!

Dann bekommen wir hier in D aber ein gehöriges Problem bei unserer Bürokratie. Oder anders gefragt: Wer hat denn ein aktives BZF1 in der Privatfliegerei? Ich kenne zwar viele, die das BZF 1 haben, das aber nicht aktiv ist, weil sie die ewig zu wiederholenden Sprachtests nicht gemacht haben.

Oder bei mir: Ich würde mir durchaus zutrauen auf Englisch zu funken, habe das auch schon im Ausland gemacht, habe aber nur das BZF 2 und darf damit in D nicht.

21. August 2018: Von Chris _____ an Chris B. K.

Was ist denn ein BZF1? Ist das die Erlaubnis, englisch zu funken, aber nur bei Tag und wenn grad kein Vollmond ist?


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