Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. Juni 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Chris,

VMC ist ganz klar definiert durch die Sichtwetterbedingungen (VMC) je Luftraum, siehe SERA.5001. Wie GAFOR die Befliegbarkeit eines kompletten GAFOR-Gebietes unter Sichtwetterbedingungen einschätzt, ist dafür vollkommen irrelevant.

Interessant ist aber, was unter der Bedingung "the approach and landing may be made under visual meteorological conditions" genau zu verstehen ist. Ich würde es (in Deutschland) so interpretieren, dass am Zielflugplatz die Wetterbedingungen so gut sind, dass:

  • für einen VFR-Flugplatz die Wolkenuntergrenze oberhalb der MRVA ist, so dass dich der Controller unter die Wolken führen kann
  • für einen unkontrollierten IFR-Flugplatz (mit Anflugverfahren) die Wolkenuntergrenze oberhalb von 500ft GND liegt, um den Approach im Prinzip nur als Cloud-Breaking verwenden zu müssen. Praktisch wird man natürlich nicht IFR canceln, sondern einfach "fertigfliegen".
  • für einen kontrollierten IFR-Flugplatz die Wolkengrenze oberhalb von 600ft GND liegt, um mindestens die Bedingungen für Sonder-VFR zu erreichen.

Für alle 3 Punkte müssen natürlich auch immer die Bedingungen für Bodensicht und Flugsicht gegeben sein.

In anderen Ländern (ohne das IFR-Verbot in Luftraum G), müssen nur die Sichtwetter-Bedingungen im Luftraum am und um den Zielflugplatz gegeben sein, also entweder für Luftraum G oder Kontrollzone D oder C.

Gegenmeinungen?

Grüße,
Michael

P.S. Die Antwort hat sich mit meinen zwei Vor-Postern überschnitten


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang