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29. Mai 2017: Von Toni S. an Achim H.

Wo wir schon bei der Rechtslage sind:
Wie ist es denn um das berühmte Kreuzchen "IFR oder VFR" auf dem Avionik-Nachprüf-Zettel bestellt? Habe gerade mal die NfL 25/09 (sollte die nicht mal abgeschafft werden? Da tobt wohl noch der Lobby-Kampf!?) durchgelesen, und dort wird zwar auf das entsprechende Formblatt verwiesen, diese Unterscheidung per Kreuzchen wird aber nirgends explizit verlangt. Nur, dass der Spaß für IFR jährlich zu absolvieren ist. Vmtl wird kein Avioniker das Kreuz bei IFR setzen, wenn nicht die (vmtl. nicht mehr gültige) FSAV auf den letzten Strich erfüllt ist. Nun gibt es ja auch keine "IFR-Zulassung", sonder nur eine Liste, welche Geräte man dazu braucht und die NfL, die besagt, dass für IFR jährlich geprüft werden muss. Ergo wenn Geräte vorhanden und geprüft, passt das, unabhängig vom Kreuzchen. Oder wie seht Ihr das?

Toni


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