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19. März 2017: Von Oliver Toma an Willi Fundermann

Das wäre rechtlich nicht haltbar gewesen, da es kein kontrollierter Luftraum ist und auch nicht einhergeht mit SERA.

19. März 2017: Von Willi Fundermann an Oliver Toma Bewertung: +1.00 [1]

Das sehe ich anders. Die TMZ liegen im Luftraum "E" und damit im "kontrollierten Luftraum".

Und "SERA.6005 b) 1" sagt zu TMZ: "All flights operating in airspace designated by the competent authority as a transponder mandatory zone (TMZ) shall carry and operate SSR transponders capable of operating on Modes A and C or on Mode S, unless in compliance with alternative provisions prescribed for that particular airspace by the ANSP." Hier gibt es also durchaus Raum für zusätzliche, nationale Lösungen.

P.S.: Ich hab den englischen Text zitiert, weil in der deutschen Version die TMZ mit der RMZ verwechselt wurde:

"Bei allen Flügen, die in Lufträumen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Zone mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) erklärt wurden, sind SSR-Transponder mitzuführen und zu betreiben, die in den Modi A und C oder in Modus S betrieben werden könne, sofern nicht abweichende Bestimmungen eingehalten werden, die für den betreffenden Luftraum von der Flugsicherungsorganisation vorgeschrieben sind."


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