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4. Dezember 2016: Von Florian R. an Johann Schwegler Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin übrigens auch kein Jurist, sonst könnte ich keine pragmatische Sätze bilden. :-)

Zitat: Antrag auf einstweilige Verfügung der Aussetzung des Entzugs der IFR-Zulassung

Welche IFR Zulassung? Seit Part-NCO gibts sowas nicht mehr im bisherigen Sinne. Die einzige IFR Zulassung, die man braucht, ist die Nennung von IFR im Type Certificate Data Sheet (TCDS) bzw. bei alten CAR 3 zertifizierten Flugzeugen nichtmal das, dort steht einfach gar nichts (da gabs die Einschränkung der kinds of operation noch gar nicht). Ob man IFR fliegen kann oder nicht, ergibt sich aus TCDS und NCO.IDE.125/195 (in den USA ist das FAR 91.205). Entziehen kann da niemand was. NCO.IDE.195 sagt bloss, dass man den Flugplan abfliegen können muss, das geht mit einem IFR GPS sehr gut ohne DME/ADF usw.

Bei einem ACAM check gibt es also gar keine rechtliche Grundlage für sowas.

Fazit: Wenn man jetzt ein GTN 650 oder IFD 440 in eine beliebige Cessna 152 einbaut, hat man ein LPV-fähiges Flugzeug. (Geht natürlich schon nicht "einfach so": Wichtig ist dann, dass man ein AFM Supplement hat, welches die Capabilities auflistet. Zudem erfordert ein IFR GPS STC häufig noch eine Marker Beacon Antenne und einen externen CDI. Zudem fordert NCO.IDE.A.195 ein Backup, z.Bsp. ein VOR mit zweitem CDI, oder zweites COM für einen radar approach (appropriate contingency procedure). Aber für<€15'000 sicher möglich.)


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