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28. November 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

Ich würde ja auf eine Lizenz im Stil von Maik hoffen.

Ein Kollege stellte ausserdem die gemeine Frage / Aussage:

  • Angenommen, man verbummelt sein IR.

Dann darfst Du zwar weiterhin VFR fliegen, aber deine im IR vorgeblich implizit enthaltene Nachtflugqualifikation ist perdu.

28. November 2017: Von Markus Doerr an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Richtige CAA tragen auch Night ein.

Ich glaube das LBA ist die einzige Luftfahrtbehörde die das verpennt hat. Vielleicht kann da jemand bei der EASA nachfragen.


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