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12. Dezember 2014: Von Jan Brill an Wolfgang Oestreich Bewertung: +1.00 [1]
Also das LBA muss genehmigen, dass man den Kurs in Tschechien macht.

Nee. Zum Glück nicht. Das war zu JAR-Zeiten so (in einigen Fällen). Solange der Kurs von einer EASA ATO abgehalten wird muss das LBA ihn akzeptieren. Man muss dann mit dem Antrag nur die Genehmigungsurkunde der ATO (Kopie) beilegen. Das is nun wirklich tägliche Praxis und funktioniert auch beim LBA problemlos (ca. 10 Mal dieses Jahr selber gemacht, als österreichische ATO mit LBA-Lizenzinhabern).

Praktische Prüfung läuft aber immer unter der Regie der lizenzführenden Behörde, also des LBA. Das ist aber auch kein Problem.

viele Grüße
Jan Brill
13. Dezember 2014: Von Wolfgang Oestreich an Jan Brill
Danke für die Klarstellung so war es auch gemeint. Lag wohl am Information Gap bei der Übersetzung Tschechisch - Englisch - Deutsch.
14. Dezember 2014: Von Swen G. an Jan Brill
Servus Jan,

ist das mit dem LBA-Prüfer nur beim IR so? Ich habe vor kurzem einen CRI mit einer össterreichischen ATO gemacht und die Prüfung auch mit einem Austrocontrol-Prüfer abgelegt.

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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